Seit den Nürnberger Gesetzen von 1935 wurde außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Reichsangehörigen deutschen Blutes als Rassenschande mit Haft geahndet. Das harte Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden gegen Rassenschänder führte zu zahlreichen Denunziationen und zu bewussten Verleumdungen. Das vom antisemitischen Hetzblatt Der Stürmer herausgegebene Plakat versuchte mit plakativer Bildsprache und sexueller Obsession einen radikalen Antisemitismus in der deutschen Bevölkerung zu manifestieren, der auch die Forderung nach der Todesstrafe für Rasseschänder miteinschloss.
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Die NS-Rassenpolitik
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