"Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie"
Reichs-Gesetzblatt Nr. 34
Berlin, 22. Oktober 1878
Druck
© Deutsches Historisches Museum, Berlin
Inv.-Nr.: Z 465-1878 (Bibl.)
Das "Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie", kurz Sozialistengesetz genannt, tritt am 21. Oktober 1878 in Kraft. Zwei Tage zuvor war Bismarcks abgeänderter Entwurf, nun auch mit den Stimmen der Nationalliberalen, vom Reichstag verabschiedet worden. Das Gesetz stellt ein sehr weitreichendes Instrument zur Zerschlagung der Organisations- und Kommunikationsstrukturen der sozialdemokratischen Partei und der Arbeiterbewegung dar.
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Chronik 1878
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