Hermine Braunsteiner-Ryan 1919-1999

KZ-Aufseherin

  • 1919
    16. Juli: Hermine Braunsteiner wird in Wien als Tochter des Metzgers Friedrich Braunsteiner und dessen Frau Maria geboren. Sie wächst in einem unpolitischem Elternhaus mit streng katholischer Erziehung auf.
  • 1925-1933
    Besuch der Volks-und Hauptschule.
  • 1934-1938
    Braunsteiner arbeitet in einer Brauerei und als Haushaltsgehilfin.
  • 1938/39
    Sie ist in einer Munitionsfabrik bei Berlin angestellt. Aufgrund besserer Bezahlung und Arbeitsbedingungen bewirbt sie sich als Aufseherin im Konzentrationslager (KZ) Ravensbrück.
  • 1939
    15. August: Dienstantritt im KZ Ravensbrück, Ausbildung zur Aufseherin. Durch eifrige Pflichterfüllung gelingt ihr schnell der Aufstieg innerhalb der Aufseher-Hierarchie, von dem sie sich ein besseres Leben verspricht.
  • 1941
    Leitung der Kleiderkammer.
  • 1942
    16. Oktober: Versetzung ins KZ Majdanek, Arbeit im Bekleidungswerk.
  • 1943
    Januar: Braunsteiner wird zur Rapportführerin, dann zur Stellvertreterin der Oberaufseherin befördert. Sie nimmt Appelle ab, teilt Arbeitskommandos ein und ist für den Innendienst zuständig.
    Für ihre Tätigkeit erhält sie das Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse.
    Unter den Häftlingen gilt Braunsteiner als die grausamste und brutalste Aufseherin. Sie erhält den Spitznamen die "Stute von Majdanek", da sie mit ihren Eisenstiefeln nach den Häftlingen tritt.
  • 1944
    Januar: Braunsteiner wird als Leiterin des Nebenlagers Genthin nach Ravensbrück zurückversetzt und wird Oberaufseherin. 1945
    7. Mai: Nach Auflösung des Lagers flieht sie vor den heranrückenden sowjetischen Truppen und kehrt zurück nach Wien.
  • 1946-1948
    Aufgrund ihrer Tätigkeit als KZ-Aufseherin wird sie von der österreichischen Polizei verhaftet und den alliierten Behörden übergeben. Aufenthalt in verschiedenen Internierungs- und Kriegsgefangenenlagern.
  • 1949
    22. November: Verurteilung durch das "Landesgericht für Strafsachen in Wien als Volksgericht" wegen ihrer Tätigkeit in Ravensbrück. Braunsteiner wird wegen Quälerei und Misshandlung von Häftlingen sowie Verletzung der Menschlichkeit und Menschenwürde zu drei Jahren schwerem, verschärftem Kerker verurteilt.
  • 1950
    April: Entlassung aus dem Gefängnis.
  • 1958
    Braunsteiner wandert mit ihrem Lebensgefährten Russel Ryan, einem amerikanischen Soldaten, nach Kanada aus.
    Oktober: Heirat mit Ryan und Umzug in die USA.
  • 1963
    15. Januar: Braunsteiner nimmt die amerikanische Staatsbürgerschaft an.
  • 1964

    Nach Hinweisen des "Nazi-Jägers" Simon Wiesenthal (1908-2005) erscheinen erste Presseberichte über sie, von den amerikanischen Behörden wird daraufhin ein Ausbürgerungsverfahren eingeleitet.

  • 1971
    28. September: Braunsteiner verzichtet von sich aus rückwirkend auf ihre amerikanische Staatsbürgerschaft und wird staatenlos.
  • 1973
    Im Vorfeld des Majdanek-Prozesses, in dem 15 ehemalige SS-Leute zur Rechenschaft gezogen werden, wird Braunsteiner in den USA verhaftet und an die Bundesrepublik ausgeliefert. Ihr wird vorgeworfen, für den Tod von 200.000 Menschen mitverantwortlich zu sein.
  • 1973-1976
    Braunsteiner befindet sich wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft in Düsseldorf, kommt aber gegen eine Kaution durch ihren Ehemann frei.
  • 1975
    Beginn des Düsseldorfer Majdanek-Prozesses, der sich über sechs Jahre hinzieht. Braunsteiner wird angeklagt wegen gemeinschaftlichen Mords in 1.181 Fällen und Beihilfe zum Mord in 705 Fällen.
    Braunsteiner schiebt im Prozess ihr Handeln auf ihren damaligen Mangel an Lebenserfahrung und behauptet, nur "ein kleines Rad im Getriebe" gewesen zu sein. Das Gericht stellt fest, dass sie sich aus "krasser Eigensucht", nämlich um ihrer SS-Karriere willen, an der planmäßigen Durchführung der Taten beteiligte.
  • 1977/78
    Sie kommt noch einmal in Untersuchungshaft, da sie versucht, eine Zeugin einzuschüchtern.
  • 1979
    Da eine Verurteilung wegen Mords wahrscheinlich wird, wird Braunsteiner wieder wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen.
  • 1981
    Sie wird im Majdanek Prozess zu zweimal lebenslänglicher Haft verurteilt. Es kommt nur in drei der neun Anklagepunkte zu einem Urteilsspruch, da für den Rest die Beweise nicht ausreichen. Vorgeworfen werden ihr drei Haupttaten: eine Selektion mit Mord an 80 Menschen, eine "Kinderaktion" mit Beihilfe zum Mord an 102 Menschen und eine Selektion mit gemeinschaftlichem Mord an 1.000 Menschen.
  • 1996
    April: Entlassung aus dem Mülheimer Frauengefängnis durch eine Begnadigung des Ministerpräsidenten Johannes Rau aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands.
  • 1999
    19. April: Hermine Braunsteiner-Ryan stirbt in Bochum.
Lea Zeppenfeld
14. September 2014

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