> 1871 - Reichsgründung im Krieg

1871 - Reichsgründung im Krieg

Noch während Paris von deutschen Truppen belagert wurde, proklamierten die deutschen Fürsten und Vertreter der Freien Städte am 18. Januar 1871 im Versailler Schloss den preußischen König Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser. Obgleich das Deutsche Reich verfassungsrechtlich schon seit dem 1. Januar 1871 bestand, sah die Mehrheit der Deutschen in der Kaiserproklamation die eigentliche Reichsgründung.

Otto von Bismarck hatte die Gründung eines deutschen Nationalstaates unter Führung Preußens seit seiner Ernennung zum preußischen Ministerpräsidenten 1862 energisch vorangetrieben. Als Kanzler des Norddeutschen Bundes nutzte er die allgemeine patriotische Begeisterung nach Beginn des Deutsch-Französischen Krieges, um im September 1870 mit den süddeutschen Staaten Verhandlungen über die Reichseinigung zu beginnen. Während das Großherzogtum Baden schon länger bestrebt war, sich dem Norddeutschen Bund anzuschließen, zögerten die Königreiche Bayern und Württemberg sowie das Großherzogtum Hessen-Darmstadt. Sie wollten an ihrer einzelstaatlichen Souveränität festhalten und billigten die "kleindeutsche" Reichsgründung erst, als ihnen Bismarck in den "Novemberverträgen" Privilegien zubilligte. So wurde den Königreichen Bayern und Württemberg die Beibehaltung des eigenen Post- und Telegraphenwesen zugestanden. Zusätzlich erhielt Bayern das Recht auf Fortbestand einer selbständigen bayerischen Armee in Friedenszeiten. Die Verfassung des Norddeutschen Bundes sollte weitgehend übernommen, die Mitglieder des Bundesrates darin aber gestärkt werden. So reichten beispielsweise 14 Stimmen, um eine Verfassungsänderung zu blockieren - eine Stimmenzahl, die Bayern, Württemberg, Baden und Hessen allein erreichen konnten. Auf Grundlage dieser Verträge, die der Norddeutsche Bund mit den Königreichen Bayern und Württemberg sowie mit den Großherzogtümern Baden und Hessen-Darmstadt zwischen dem 15. und dem 25. November vereinbarte, beschloss der Norddeutsche Reichstag am 10. Dezember 1870 eine erweiterte Verfassung des Norddeutschen Bundes. Sie musste von den Landtagen mit Zweidrittelmehrheit ratifiziert werden und trat am 1. Januar 1871 in Kraft.

Zum eigentlichen Gedenktag im Gedächtnis der Deutschen aber wurde die Kaiserproklamation im Spiegelsaal des Versailler Schlosses am 18. Januar 1871. Die Armeen der verbündeten deutschen Staaten belagerten seit September 1870 Paris. Das deutsche Hauptquartier lag im strategisch günstigen Versailles. Als Ort von Glanz und Ruhm der französischen Monarchie war Versailles nicht nur symbolträchtig, sondern bot auch die nötigen Infrastrukturen. Neben den militärischen Stäben befanden sich der preußische König Wilhelm I., der Kronprinz Friedrich von Preußen sowie Otto von Bismarck im Hauptquartier. Zudem war Versailles weit genug von der französischen Hauptstadt entfernt, um nicht von dort aus beschossen zu werden, aber dennoch nah genug, um der Belagerungsarmee Befehle auf kürzestem Wege zukommen zu lassen.

In Versailles übergab Prinz Luitpold von Bayern (1821-1912) Wilhelm I. am 3. Dezember 1870 das Schreiben seines Neffen König Ludwigs II. (1845-1886), in dem dieser den König von Preußen im Namen aller deutschen Fürsten und Freien Städte aufforderte, als Kaiser das Präsidium des künftigen Deutschen Reiches wahrzunehmen. Diesen "Kaiserbrief" hatte Bismarck ersonnen, und neben einer in Aussicht gestellten finanziellen Entschädigung von rund 5 Millionen Mark an Ludwig II. damit argumentiert, dass der König von Bayern als Vertreter des ältesten deutschen Fürstengeschlechts sich wohl nicht dem König von Preußen, aber doch einem deutschen Kaiser unterordnen könne. Ebenfalls im Versailler Schloss trug am 18. Dezember 1870 eine Delegation des Norddeutschen Reichstags dem König von Preußen "im Namen der deutschen Nation" die Annahme der Kaiserwürde an.

Die Kaiserproklamation vom 18. Januar 1871 war verfassungsrechtlich ohne Bedeutung, sie war lediglich eine zeremonielle Bestätigung des Kaisertitels. Das Datum für die Zeremonie war ganz bewusst gewählt: Es handelte sich um den Jahrestag der Königskrönung des brandenburgischen Kurfürsten Friedrichs III. (1657-1713) am 18. Januar 1701. Der Spiegelsaal bot sich als größter Raum des Schlosses für die Zeremonie an, die der Maler Anton von Werner in "prunklosester Weise und außenordentlicher Kürze" erlebte. Insgesamt 1.391 Personen waren zugegen: Ranghohe Vertreter der deutschen Fürstenhäuser, zahlreiche Generäle und Offiziere der Belagerungstruppen sowie die Spitzen der Hof- und Staatsbehörden.

Ein offenes Problem, bis in den letzten Akt der Reichsgründung, blieb die Titelfrage. Der preußische König Wilhelm I. beanspruchte den Titel "Kaiser von Deutschland". Bismarck erblickte in dieser Formulierung einen landesherrlichen Anspruch auf die nichtpreußischen Gebiete, den die deutschen Bundesstaaten nicht hinnehmen würden. Er setzte die Formel "Deutscher Kaiser" durch. Zum Abschluss brachte Großherzog Friedrich von Baden ein Hoch auf "Kaiser Wilhelm" aus, und vermied damit den vom neuen Kaiser ungeliebten Titel.

Die deutsche Kaiserproklamation an einem der bedeutendsten Identifikationsorte der Grande Nation bedeutete für Frankreich eine tiefe Demütigung. Die französische Revanche folgte am 28. Juni 1919, als das Deutsche Reich im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles den Friedensvertrag unterzeichnen mussten, der auch die Rückgabe des 1871 eingegliederten Reichslands Elsaß-Lothringen beinhaltete.



Dorlis Blume
März 2012

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