Antonio Canova: Papst Pius VII., 1805, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Skulpturensammlung
James Gillray: Der große französische Pfefferkuchenbäcker, 1806, Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster
Die Ausbildung einer eigenen, souveränen Staatlichkeit einzelner Reichsglieder – primär Österreichs und Preußens - sprengte die integrierende Struktur des Reiches. In den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts setzte sich dieser Prozess unter äußerem Einfluss des revolutionären, dann napoleonischen Frankreich, fort. Das Bündnis einflussreicher Reichsfürsten mit Napoleon Bonaparte, dem Kaiser der Franzosen, nahm Franz II. zum Anlaß, die Krone des nun inhaltslos gewordenen Heiligen Römischen Reiches am 6. August 1806 niederzulegen. Dies tat er jedoch nicht ohne sich – wie auf der Ölskizze von Friedrich Amerling zu sehen ist - ohne zuvor den Titel eines Kaisers von Österreich angenommen zu haben.
Nahm das Reich zunächst noch an den erfolglosen Koalitionskriegen gegen das revolutionäre, nationalstaatliche Frankreich teil, so entstand mit der Mainzer Republik 1792 ein revolutionärer Staat in der Stadt, die bis dahin Sitz des Reichserzkanzlers und geistlichen Kurfürsten gewesen war. Abtretungen von linksrheinischen Territorien an Frankreich führten nicht nur zu Verlusten von Reichsgebiet, sondern zu rechtsrheinischen Kompensationen für die betroffenen Fürsten auf Kosten der geistlichen und kleineren weltlichen Reichsstände. Der Reichsdeputationshauptschluß des Reichstages besiegelte am 25. Februar 1803 durch die Säkularisation und Mediatisierung nicht nur eine in ihrem Ausmaß bisher unbekannte territoriale Flurbereinigung, sondern auch das Ende des Reiches, denn wichtige Stützen seiner verfassungsmäßigen Ordnung waren damit weggebrochen.