6. Gerüchte
Hexereiprozesse gingen selten von
gelehrten Juristen,
Theologen oder den Landesobrigkeiten aus.
Die Anklage wurde zumeist von Dorfgenossen
gegen eine Nachbarin, einen Nachbarn erhoben.
Es konnte einige Zeit vergehen, bevor sich ein Verdacht
der Verhexung und des Schadenzaubers
von anfänglichem Klatsch und übler Nachrede
zu einer Anschuldigung verdichtete.
Das kollektive Gedächtnis speicherte böse Worte
und damit scheinbar in Verbindung stehende Unglücksfälle
oft über viele Jahre, bevor das Gericht angerufen wurde.
Grundsätzlich zweifelten im
16. und 17. Jahrhundert
nur wenige an der Existenz von Hexen und Hexenmeistern.
Doch den Zeitgenossen war durchaus bekannt,
dass auch Unschuldige angeklagt und bestraft wurden.
Zum
Einführungstext im Katalog
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Es ist allgemein
bekannt und wird überall erzählt, daß die
Beklagte Unzucht treibt
Hans Thunner aus Föhren gegen Anna
Hesen aus Föhren,
1630
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so hat mir die mittlerweile
verstorbene Sun Kunnen
erzählt, sie habe gehört, wie Anna es mit
ihrem Stiefvater
getrieben habe.
Hans Thunner aus Föhren
gegen Anna Hesen aus Föhren,
1630
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Ich halte
die Beklagte schon seit 38 Jahren für eine
Hexe und eine ehebrecherische Hure, das habe
ich auch von meinen verstorbenen Eltern gehört!
Ursel, des Meiers Frau, aus
Föhren gegen Anna
Hesen aus Föhren, 1630
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Seit der Schwiegervater der
Beklagten wegen Zauberei in
Ruwer hingerichtet worden ist, hält die ganze
Gemeinde
sie für eine Zauberin.
Ursel, des Meiers Frau, aus Föhren
gegen Anna Hesen aus
Föhren, 1630
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Ich hab von
meinem Schwager, einem
Gerichtsschöffen, gehört, daß der Stiefvater
der
Beklagten, der wegen Zauberei in Fell inhaftiert war,
ausdrücklich bekannt hat, daß er mit
seiner Stieftochter und obwohl er verheiratet war,
Unzucht und Blutschande getrieben hat.
Servas Anne aus Föhren
gegen Anna Hesen aus
Föhren, 1630
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Panoramaaufnahme des Ausstellungsraums |
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