9. Opfer

Etwa 60.000 Menschen wurden in Europa als Hexen hingerichtet.
Diese erschreckend hohe Zahl verbirgt Einzelschicksale,
über die wir kaum etwas wissen.
Die eigentlichen Prozessakten sind zumeist verschwunden.
Einige wurden als Fragment überliefert, andere absichtlich vernichtet.
Deshalb lässt sich das Ausmaß der Verfolgungen nur anhand
dürrer Rechnungseinträge und summarischer Chroniken schätzen.

Nur selten blieben Aufzeichnungen lückenlos erhalten.
So hat der Amtmann Claudius Musiel seine Aktivitäten
als Hexenjäger bürokratisch genau festgehalten.
Er ließ ein »Hexenregister« erstellen, um alle Hingerichteten
und deren vermeintliche Komplizen insgesamt zu erfassen.
Dadurch sollte es möglich werden, die Prozesse auszuweiten.
Heute überliefert das Register wenigstens die Namen der Opfer
und entreißt ihr Schicksal dem Dunkel der Geschichte.

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Das Hexenregister des Claudius Musiel

 

Ein Verzeichnis von hingerichteten und besagten Personen aus dem Trierer Land (12.03.1586-04.08.1594)
Claudius Musiel († 1609)

Datenbank bearbeitet von Rita Voltmer, Universität Trier

Zwischen 1586 und 1596 wurden im Territorium der Reichsabtei St. Maximin ca. 400 Menschen wegen angeblicher Zauberei hingerichtet. Das Hexenregister des Claudius Musiel, das seit 1586 geführt wurde,

hält in Listenform sogenannte Besagungen fest. Diese Besagungen, das heißt die Beschuldigung angeblicher Komplizen, wurden von 306 der Hexerei angeklagten Personen während der Folterverhöre ‚gestanden'. Insgesamt verzeichnet das Register mehr als 6.300 Besagungen, die sich auf 1.380 Personen aus 97 Ortschaften beziehen. In dem hier wiedergegebenen Ausschnitt aus dem Register tauchen neben vielen anderen zwei Frauen und ein Mann (Meyer Jacob aus Pölich) aus der dörflichen Führungsschicht auf. Unter den Besagten finden sich auch der Trierer Stadtschultheiß Dietrich Flade und der Bürgermeister Niclas Fiedler. Die einzelnen Einträge folgen einem nahezu einheitlichen Schema und nennen den Namen der/des Hingerichteten, Herkunftsort und Datum der Hinrichtung (manchmal auch der Verhaftung) und listen die von ihr/ihm besagten Personen auf.
Männer wie Claudius Musiel († 1609), die sich aus unterschiedlichsten Motiven heraus (sei es die Furcht vor vermeintlichen Hexen und der Wille, diese Feinde Gottes auszurotten, seien es Interessen der eigenen Karriere und des Profits) als Hexenjäger berufen fühlten, spielten in nahezu allen Verfolgungsregionen eine entscheidende Rolle bei der Ausweitung der Hexenjagden von Einzelprozessen zu Massenverfolgungen. So ließ der im holsteinischen Fehmarn tätige ‚Hexenkommissar' Berend Nobis in einem Jahr 24 Menschen vor Gericht stellen (1626). Der Amthauptmann Alexander von Walsleben im pommerschen Klempenow leitete zwischen 1619 und 1623 mindestens 31 Anklagen ein, von denen etliche mit dem Tod der Unglücklichen endeten.
Literatur: In diesem Band: Moeller, Voltmer
(Alchimie); Voltmer 1996, 1998; Voltmer/Weisenstein 1996

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