1888/1912
Inv.Nr. Do 97/270
Frauenvereine für gemeinnützige und karitative Zwecke waren Betätigungsfeld vor allem für bürgerliche Frauen. Sie entsprachen der Vorstellung einer Verpflichtung, sozialen Frieden durch soziales Engagement zu sichern. Wie dieser 1888 gegründete Hilfsverein standen viele unter Protektorat von Angehörigen der Kaiserfamilie.