Die nationalsozialistische
Politik zerstörte das tradierte Prinzip gleichberechtigter
Staatsangehörigkeit. Sie machte viele Deutsche zu Fremden
im eigenen Land. Der Zweite Weltkrieg führte zu Zwangswanderungen
und -verschleppungen, die historisch ohne Beispiel und Parallele
sind.
Die Nationalsozialisten definierten die deutsche Bevölkerung
nach rassistischen Kriterien. Sie teilten sie in ‚Reichsbürger’
und ‚einfache’ Staatsangehörige auf. Nur
die ‚Reichsbürger’ besaßen die vollen
staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Die ‚einfachen’
Staatsangehörigen, wie Juden und andere ‚rassisch
Unerwünschte’, wurden zunehmend entrechtet.
Im Zweiten Weltkrieg verschärften
die Nationalsozialisten ihre rassistische Politik. Sie teilten
die Menschen in den besetzten Gebieten in ‚Höherwertige’
und ‚Minderwertige’ ein. Viele von ihnen mussten
in der deutschen Kriegswirtschaft Zwangsarbeit leisten. Das
NS-Regime führte Umsiedlungen, Vertreibungen und Deportationen
ganzer Bevölkerungen durch. An ihrer Stelle sollten ‚arische’
Deutsche angesiedelt werden.
Die rassistische Politik der Nationalsozialisten endete im
Völkermord.
|