Plakatmotiv "Migrationen 1500-2005"

 

Zuwanderungsland Deutschland: Migrationen 1500-2005 - Die Hugenotten, Deutsches Historisches Museum
22. Oktober bis 12. Februar 2006, Ausstellungshalle von I.M. Pei - Logo DHM

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6. Deutsche Demokratische Republik

 

In der DDR arbeiteten seit den 1950er Jahren Arbeitskräfte aus dem ‚sozialistischen Ausland’. Diese ‚Vertragsarbeiter’ kamen im Rahmen von zwischenstaatlichen Abkommen für maximal zwei Jahre in Betriebe der DDR. Offiziell galten die Anwerbevereinbarungen als Zeichen der „internationalen Völkerfreundschaft“. Tatsächlich lebten die ausländischen Beschäftigten von Deutschen isoliert und unter strenger behördlicher Kontrolle. Neben den Arbeitnehmern kamen auch junge Menschen aus Afrika und Asien zu Ausbildung und Studium in die DDR.

 

  Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik
 


Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik



„Gesetz über die Gewährung des Aufenthaltes für Ausländer in der Deutschen Demokratischen Republik - Ausländergesetz -„
Berlin (DDR), 28. Juni 1979
Druck, 29,7 x 23,0
Berlin, Deutsches Historisches Museum,
ZA 35, 1979, T.1

 

 

Das Ausländergesetz der DDR vom 28. Juni 1979 regelte die grundsätzlichen Fragen des Aufenthaltes von Ausländern in der DDR. Die Rahmenbedingungen waren sehr weit gefasst und ließen viel Spielraum für bilaterale Vereinbarungen mit den Herkunftsländern. Nach § 4 hatten in der DDR lebende Ausländer die gleichen Rechte wie DDR-Bürger, mit Ausnahme der Rechte, die unmittelbar an die Staatsbürgerschaft geknüpft waren. Allerdings konnte nach § 6 die Aufenthaltsgenehmigung „zeitlich und örtlich beschränkt, versagt, entzogen oder für ungültig erklärt werden.“ „Die Entscheidung bedarf keiner Begründung“, heißt es weiter.
Das Land gewährte politisch Verfolgten aus Ländern wie Griechenland, Spanien oder Chile Asyl. Einen Rechtsanspruch auf Asyl hatten diese Flüchtlinge jedoch nicht.
Abgesehen von den Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte, lebten nur wenige Ausländer in der DDR. Ihre Zahl betrug 1989 rund 190.000, das entsprach nur einem Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung.

 

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Vertragsarbeiter in der DDR
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