Wiederaufbau und
Wirtschaftswachstum erhöhten den Arbeitskräftebedarf
in der Bundesrepublik: Es gab nicht genug deutsche Arbeitnehmer,
da nach dem Mauerbau der Zustrom von Flüchtlingen aus
der DDR ausblieb und die geburtenschwachen Kriegsjahrgänge
ins Erwerbsleben eintraten. Daher schloss die Bundesregierung
1955 ein erstes Anwerbeabkommen mit Italien ab, bis 1968 folgten
außerdem Vereinbarungen mit Spanien, Griechenland, der
Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien.
Diese ‚Gastarbeiter’ sollten nur wenige Monate oder Jahre
in Deutschland arbeiten. Sie bildeten eine ‚mobile Reserve-Armee’
auf dem Arbeitsmarkt.
Für die angeworbenen Ausländer war die Arbeit in
Deutschland attraktiv. Ihre Verdienstmöglichkeiten waren
deutlich besser als in der Heimat. Schon 1964 kam der millionste
‚Gastarbeiter’ in die Bundesrepublik. Als die
Bundesregierung 1973 einen Anwerbestopp erließ, arbeiteten
rund 2,6 Millionen Ausländer in Westdeutschland.
Viele der Migranten blieben in der Bundesrepublik. Sie ließen
ihre Angehörigen nachkommen: Aus ‚Gastarbeitern’
wurden Einwanderer. Die Politik unterstützte diesen Prozess
jedoch kaum und versäumte es, die Integration der Migranten
zu fördern.
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