Der Zusammenbruch
des Kommunismus führte zur Öffnung der Grenzen in
Osteuropa. Neue Migrationsbewegungen nach Deutschland setzten
ein.
Deutschstämmige Aussiedler aus Polen und der Sowjetunion
sowie ihren Nachfolgestaaten wanderten vermehrt ein. Die Bundesregierung
verschärfte darauf hin die Aufnahmekriterien.
Gleichzeitig suchten Menschen aus Ost- und Südosteuropa
Arbeit in Deutschland. Viele arbeiteten illegal. 1990 erließ
die Regierung die „Anwerbestoppausnahme-Verordnung“.
Erstmals seit dem Anwerbestopp von 1973 können ausländische
Arbeiter wieder beschäftigt werden: allerdings nur befristet
und in bestimmten Branchen.
Seit den 1970er Jahren hatten immer mehr Menschen in Deutschland
Asyl beantragt. Sie wurden in Wahlkampagnen als ‚Wirtschaftsflüchtlinge’
oder ‚Scheinasylanten’ diffamiert.
Fremdenfeindliche Anschläge häuften sich. 1993 schränkte
der Bundestag das Asylrecht stark ein.
Die rot-grüne Bundesregierung leitete einen grundlegenden
Wandel in der Migrationspolitik ein: Seit 2000 gilt ein neues
Staatsangehörigkeitsgesetz. Das Zuwanderungsgesetz aus
dem Jahr 2005 regelt alle legalen Wanderungsbewegungen nach
Deutschland.
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