Mit dem Ende des
Kommunismus suchten Menschen aus osteuropäischen Ländern
Arbeit in Deutschland. Die meisten waren illegal als Bau-
oder Lagerarbeiter, Putzfrauen oder Babysitter beschäftigt.
Die Bundesregierung lenkte diese Arbeitswanderung teilweise
in legale Bahnen: Die „Anwerbestoppausnahme-Verordnung“
von 1990 erlaubt die befristete Beschäftigung ausländischer
Arbeiter. Seitdem kommen jährlich bis zu 265.000 Saisonarbeiter
nach Deutschland.
Das massive Lohngefälle machte die Saisonarbeit nach
der Wende vor allem für Polen, aber auch für Angehörige
anderer osteuropäischer Staaten, attraktiv. Nicht selten
entspricht der Verdienst aus maximal drei Monaten Saisonarbeit
einem Jahresgehalt in der Heimat. Aus diesem Grund akzeptieren
die Erntehelfer auch körperlich sehr anstrengende Arbeiten
wie zum Beispiel das Spargelstechen.
Im Juni 2002 legten 18 rumänische Saisonarbeiterinnen
die Arbeit nieder: Sie protestierten gegen zu geringe Lohnzahlungen
und unhaltbare Arbeits- und Wohnbedingungen und klagten mit
Erfolg gegen den Arbeitgeber. Über den folgenden Link
haben Sie die Möglichkeit Teile des Beschwerdebriefes
der Saisonarbeiterinnen zu lesen.
Beschwerdebrief
Im Mai 2004 trat Polen der Europäischen Union bei. Für
Arbeitsmigranten ändert sich zunächst wenig: Erst
ab 2011 will Deutschland erlauben, dass sich Arbeitnehmer
aus den Beitrittsländern frei einen Arbeitsplatz suchen
können, wie andere EU-Bürger auch.
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