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Aufgrund der Verfolgungen
und Vertreibungen in der Zeit des Nationalsozialismus schrieb
das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1949 ein Grundrecht
auf Asyl fest. In Artikel 16, Absatz 2 heißt es: „ Politisch Verfolgte genießen
Asylrecht.“ Wer aber ist als „politisch“
verfolgt anzusehen? Nach der Genfer Flüchtlingskonvention
der Vereinten Nationen muss Menschen Schutz geboten werden,
die wegen ihrer Rasse, Religion oder Nationalität, ihrer
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder
ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden.
In der deutschen Rechtspraxis wurde unter dem Begriff „politische
Verfolgung“ häufig nur staatliche Verfolgung verstanden.
Das Zuwanderungsgesetz von 2005 erkennt erstmals auch quasi-staatliche
Verfolgung und geschlechtsspezifische Fluchtgründe an.
Seit den 1970er Jahren flüchteten immer mehr Menschen
aus der „Dritten Welt“ vor Verfolgung, Bürgerkriegen
oder Armut nach Westeuropa. Aufgrund von Umbrüchen und
Kriegen in Ost- und Südosteuropa stieg die Zahl der Asylbewerber
1992 auf 438.000. Oft stellten Politiker und Medien die Flüchtlinge
und Asylbewerber als Bedrohung für den Wohlfahrtsstaat
dar. Es kam zu fremdenfeindlichen Anschlägen.
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Brennendes Haus während
der ausländerfeindlichen Ausschreitungen
in Rostock-Lichtenhagen |
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Martin Langer (*1956).
Rostock, 22.-24.August 1992
Photographie, 24,0 x 30,0. Berlin,
Deutsches Historisches Museum, Ph 2005/41
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Im August 1992 attackierten Rechtsradikale drei Tage lang
unter dem Beifall der Anwohner ein Asylbewerberheim im mecklenburgischen
Rostock. Am dritten Tag wurden die Bewohner evakuiert. Darauf
wandten sich die Angreifer einem benachbarten Haus zu, in
dem zahlreiche Vietnamesen lebten, und steckten es in Brand.
Die Vietnamesen konnten knapp entkommen. Die Polizei weigerte
sich, der Feuerwehr den Weg zu bahnen. Erst in der nächsten
Nacht brachten auswärtige Polizeieinheiten die Lage unter
Kontrolle.
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Vietnamesen in Rostock-Lichtenhagen |
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Martin Langer (*1956).
Rostock, 22.-24.August 1992
Photographie, 24,0 x 30,0. Berlin,
Deutsches Historisches Museum, Ph 2005/36
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1993 schränkte der Bundestag das Asylrecht ein: Ein
Flüchtling kann nur Asyl beantragen, wenn er nicht über
einen „sicheren Drittstaat“ eingereist ist. Abwehrmaßnahmen
wie Schnellverfahren im Transitbereich von Flughäfen
oder die Internierung von Flüchtlingen ohne Papiere höhlen
das Asylrecht des Grundgesetzes weiter aus.
Seit der Abschottung Europas gegen unerwünschte Zuwanderer
sinken die Asylbewerberzahlen. Gleichzeitig leben immer mehr
Migranten illegal in Deutschland. Oft werden sie als billige
Arbeitskräfte ausgenutzt.
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