worden war.
Daß erst sieben Jahre nach der Berufung eines Reichskanzlers ein
Amt mit dem Namen "Reichskanzlei" eingerichtet wurde hängt
mit der besonderen Stellung des Kanzlers in der Verfassung zusammen.
Der Kanzler war laut § 17 einziger Reichsminister, und ihm stand
zur Erledigung seiner Aufgaben ab August 1867 ein Bundeskanzleramt zur
Verfügung, das im darauffolgenden Jahr Büroräume im Preußischen
Staatsministerium in der Wilhelmstraße 74 bezog. Zu den Aufgaben
des neuen Amtes gehörten neben der Vorbereitung der Gesetzgebung
im Bundesrat vor allem die Angelegenheiten, die zunächst in unmittelbarer
Verwaltung des Bundes standen: das Post- und Telegrafenwesen und die
konsularische Vertretung des Bundes.
Nach der Gründung des Deutschen Reiches wuchsen die Aufgaben des
Kanzleramtes in solchem Maße, daß für einzelne Bereiche
nacheinander eigene Abteilungen gegründet werden mußten,
die oft schon nach kurzer Zeit zu Ämtern verselbständigt wurden;
aus diesen Ämtern gingen in der Weimarer Republik die Ministerien
hervor. Aus der Tatsache, daß im Reichskanzleramt nur noch einzelne
Aufgabenbereiche verblieben, die die bisherige Bezeichnung mit dem
umfassenden Anspruch keineswegs rechtfertigten, zog man Ende 1879 die
Konsequenzen, indem man das Amt in Reichsamt des Innern umbenannte.
Schon im Jahr zuvor war, wie Bismarck in einem Immediatbericht vom 16.
Mai 1878 ausführte, auf die Notwendigkeit hingewiesen worden, zur
"unmittelbaren Verfügung des Reichskanzlers behufs seines
Geschäftsverkehrs mit den Reichsbehörden und Ministerien ein
besonderes Centralbüro zu errichten". Der Reichskanzler sah
sich jetzt, da vom Reichstag die dafür benötigten Mittel bewilligt
waren, in der Lage, "die Genehmigung Euer Majestät zur Constituierung
des quästionierten Central-Bureaux