Die Wilhelmstraße

allerunterthänigst erbitten zu können." Er fügte hinzu, daß die Bezeichnung "Reichskanzlei" am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen (dürfte)".

Nach Allerhöchster Genehmigung konnten die vier Mitarbeiter des Amtes zusammen mit ihrem Chef in das Palais in der Wilhelmstraße 77 einziehen, wo die Räume im südlichen der beiden Flügelbauten als Büros zur Verfügung standen.

Der Personalbestand, der schon bis zum Ersten Weltkrieg auf 20 Beamte angewachsen war, an deren Spitze ein Unterstaatssekretär stand, erhöhte sich nach Gründung der Weimarer Republik noch einmal erheblich. Dieser neue Zuwachs hing mit der grundsätzlich veränderten Stellung zusammen, die der Reichskanzler nach der Verfassung vom 11. August 1919 einnahm. Im Rahmen der Parlamentarisierung der Verfassung übernahm jeder Minister für seinen Geschäftsbereich die unmittelbare Verantwortung vor dem Parlament. Diese Minister bildeten als Kollegium das Kabinett, dessen Vorsitzender der Reichskanzler war, dem nach § 56 der Verfassung die Richtlinienkompetenz zustand; der Aufgabenbereich der Reichskanzlei wurde entsprechend erweitert.

Um dem gewachsenen Bedarf an Büroraum gerecht zu werden, wurde zwischen 1928 und 1930 auf dem Nachbargrundstück Wilhelmstraße 78 ein Erweiterungsbau errichtet; Architekt war Eduard Jobst Siedler. Im Jahre 1938 schließlich wurde durch Albert Speer eine "Neue Reichskanzlei" errichtet, die allerdings in der Wilhelmstraße keinen Platz mehr fand und deshalb im rechten Winkel zum Erweiterungsbau der Reichskanzlei in die Voßstraße gestellt wurde.


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