allerunterthänigst erbitten zu können." Er fügte
hinzu, daß die Bezeichnung "Reichskanzlei" am genauesten
der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen (dürfte)".
Nach Allerhöchster Genehmigung konnten die vier Mitarbeiter des
Amtes zusammen mit ihrem Chef in das Palais in der Wilhelmstraße
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einziehen, wo die Räume im südlichen der beiden Flügelbauten
als Büros zur Verfügung standen.
Der Personalbestand, der schon bis zum Ersten Weltkrieg auf 20 Beamte
angewachsen war, an deren Spitze ein Unterstaatssekretär stand,
erhöhte sich nach Gründung der Weimarer Republik noch einmal
erheblich. Dieser neue Zuwachs hing mit der grundsätzlich veränderten
Stellung zusammen, die der Reichskanzler nach der Verfassung vom 11.
August 1919 einnahm. Im Rahmen der Parlamentarisierung der Verfassung
übernahm jeder Minister für seinen Geschäftsbereich die
unmittelbare Verantwortung vor dem Parlament. Diese Minister bildeten
als Kollegium das Kabinett, dessen Vorsitzender der Reichskanzler war,
dem nach § 56 der Verfassung die Richtlinienkompetenz zustand;
der Aufgabenbereich der Reichskanzlei wurde entsprechend erweitert.
Um dem gewachsenen Bedarf an Büroraum gerecht zu werden, wurde
zwischen 1928 und 1930 auf dem Nachbargrundstück Wilhelmstraße
78 ein Erweiterungsbau errichtet; Architekt war Eduard Jobst Siedler.
Im Jahre 1938 schließlich wurde durch Albert Speer eine "Neue
Reichskanzlei" errichtet, die allerdings in der Wilhelmstraße
keinen Platz mehr fand und deshalb im rechten Winkel zum Erweiterungsbau
der Reichskanzlei in die Voßstraße gestellt wurde.