|
|
"
eine Medaille (ist) eines
fürsten längstes und größtes monument
, und
(kann) so lange währen
, alß die welt sein wird
",
behauptete 1696 der seinerzeit berühmte Barock-Medailleur Raimund
Faltz (1658-1703), als er sich um einen Auftrag im Mecklenburgischen bemühte.
Er beschrieb damit einen seit Erfindung der Medaille allgemein gültigen
Wesenszug der "Schaumünze", nämlich ein historisches
Denkmal par excellence zu sein. Daraus läßt sich der Begriff
der Geschichtsmedaille ableiten. Diese hat konkrete Ereignisse und Meriten
zu dokumentieren oder zu kommentieren, wenigstens aber sollte sie in einem
speziellen Zusammenhang mit ihnen stehen. Geschichtsmedaillen können
im direkten Bezug zu Personen, Staaten, Gemeinwesen im umfassenden Sinn,
Körperschaften und Unternehmen stehen. Die jeweilige künstlerische
Ausdrucksform und Qualität ist für dieses Genre schlechthin
zu vernachlässigen, denn es steht in seinem Ereignisbezug und nicht
in puncto Kunst auf dem Prüfstand.
|
|