Revolutionäre Arbeiter- und Soldatenräte übernahmen im November 1918 auf lokaler Ebene fast überall im Deutschen Reich die exekutive Gewalt von den als nicht mehr legitimiert angesehenen staatlichen Autoritäten. Sie sahen ihre wichtigste Aufgabe in der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und in der Gewährleistung der Lebensmittelversorgung. Trotz ihrer eigenständigen Organisationsform gehörten die Räte in kleineren Städten und Kreisen überwiegend den örtlichen Vorständen der sozialdemokratischen Parteien an. In Großstädten wurden die Arbeiterräte in Vollversammlungen gewählt, zu denen die einzelnen Betriebe Delegierte entsandten. Nur eine kleine Minderheit der Räte sympathisierte mit der Oktoberrevolution und forderte die Gründung einer Rätediktatur.
Im Gegensatz zu den Bolschewiki in Sowjetrussland konnte die radikale Linke in Deutschland während der Revolution 1918/19 keinen wesentlichen Einfluss auf die Arbeitermassen erlangen. Nach der Verabschiedung der Weimarer Verfassung lösten sich die letzten Arbeiterräte im Spätherbst 1919 auf.
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Arbeiter- und Soldatenräte
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