In der bayerischen Verfassung von 1818 wurde als Organ der Mitbestimmung eine Ständeversammlung vorgesehen. Sie sollte aus zwei Kammern bestehen: der Kammer der Reichsräte, in der die königlichen Prinzen, die obersten staatlichen und kirchlichen Würdenträger, die ehemals reichsunmittelbaren Standesherren sowie weitere vom König ernannte Personen saßen, und der Kammer der Abgeordenten mit den Vertretern verschiedener Gesellschaftsgruppen, die ihre Delegierten getrennt voneinander wählten.
Die Szene zeigt die Vereidigung der Parlamentarier. Kronprinz Ludwig als ranghöchstes Mitglied der Stände hebt vor dem König die Hand zum Schwur. In der Mitte die Mitglieder der ersten Kammer, seitlich die der zweiten.
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Wahlen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
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