Durch Verfügung vom Oktober 1933 ordnete Adolf Hitler an, dass aus Anlass des 9. November 1933 denjenigen Parteimitgliedern, die die Mitgliedsnummern 1 bis 100.000 tragen und die von ihrem Eintritt an ohne Unterbrechung der Partei angehört haben, ein Ehrenzeichen verliehen werden soll. Für die Verleihung des Goldenen Parteiabzeichens waren die Mitgliedsnummern 1 bis 100.000 ausschlaggebend, die den Parteimitgliedern nach der Neugründung der NSDAP am 27. Februar 1925 zugewiesen wurden. Die Verleihung erfolgte durch den Reichsschatzmeister der NSDAP. Bei besonderen Verdiensten war eine Auszeichnung mit dem Goldenen Parteiabzeichen ohne Rücksicht auf die Mit- gliedsnummer möglich. Das Goldene Parteiabzeichen wurde in zwei Größen getragen: das große Goldene Ehrenzeichen zum Dienstanzug und das kleine zur zivilen Kleidung.
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Die NSDAP 1933-1945
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