Der in den 1920er Jahren in der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) entwickelte "Führerkult" wurde nach der Ernennung Adolf Hitlers zum neuen Reichskanzler am 30. Januar 1933 zum Organisationsprinzip des gesamten Deutschen Reiches. Porträtbilder und Büsten Hitlers hielten Einzug in Amtsstuben und in die Wohnzimmer ungezählter Deutscher, die mit der NSDAP zuvor wenig Berührungspunkte hatten. Durch Terror und Propaganda hatte die Partei innerhalb weniger Monate die Festigung ihrer Herrschaft vollzogen. Obwohl die Reichstagswahl am 5. März 1933 für die NSDAP mit 43,9 Prozent der Wählerstimmen enttäuschend verlief und sie ihr Ziel der absoluten Mehrheit deutlich verfehlte, gelang ihr zwei Wochen später durch Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes die Ausschaltung des Reichstages.
Verbote und Selbstauflösungen der anderen Parteien führten im Sommer 1933 zur Errichtung des Einparteienstaats und zur Monopolisierung der Macht durch die NSDAP, die am 1. Dezember 1933 im "Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat" auch de jure Ausdruck fand. Die NSDAP erhielt mit dem Gesetz den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Gerichtsbarkeit über ihre Mitglieder. Gleichzeitig war sie zur "Trägerin des deutschen Staatsgedankens" erklärt worden. "Unlöslich verbunden" mit dem Staat, war die NSDAP im NS-Regime vor allem für die "Führerauslese" für staatliche Machtpositionen zuständig.
Die Besetzung wichtiger Schlüsselpositionen im Staatsapparat sowie vor allem in Organisationen, Fabriken und lokalen Behörden mit Nationalsozialisten war im Frühjahr 1933 von einem Massenbeitritt karrierebewusster und politisch opportunistischer Beamter und Angestellter in die NSDAP begleitet. Als die Mitgliederstärke der NSDAP zwischen Januar und April 1933 von rund 850.000 auf über 2,5 Millionen anschwoll, verhängte die Parteileitung am 1. Mai 1933 eine vorläufige - nicht ganz undurchlässige - Aufnahmesperre. Nach deren Aufhebung 1937 stieg die Zahl der Parteimitglieder bis 1939 auf 5,3 Millionen an. 1945 war jeder fünfte erwachsene Deutsche einer von insgesamt 8,5 Millionen Parteigenossen.
Innerhalb der Partei hatte Hitler nach der Ermordung der selbstbewussten SA-Führung im Zuge des "Röhm-Putsches" ab Juli 1934 keinen ernsthaften Widerpart. Hitlers "Führerabsolutismus" mit einer einzigartigen Machtfülle sowie die enge Verflechtung von Partei und Staat kennzeichneten das politische System in Deutschland bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Durch Übertragung der zentralistischen, streng nach dem "Führerprinzip" gegliederten Parteistruktur auf den Staat gab es weder in der NSDAP noch im NS-Regime eine geregelte Entscheidungsstruktur oder ein förmliches Beschlussverfahren. Oberstes Organ der Partei waren die Reichsleitung mit Hitler als letztverantwortlicher Instanz und die 1934 errichtete "Kanzlei des Führers", dem sich 18 Reichsleiter für bestimmte Aufgaben wie Parteiorganisation, Presse oder Finanzen anschlossen. Die NSDAP erstreckte sich in Gaue, Kreise, Ortsgruppen, Zellen und - als kleinste Einheit - in Blocks, die zwischen 40 und 60 Haushalte umfassten. Gliederungen der Partei waren neben Sturmabteilung (SA) und Hitler-Jugend (HJ) die NS-Frauenschaft (NSF), die Schutzstaffel (SS), das NS-Kraftfahrerkorps (NSKK), der NS-Deutscher Studentenbund (NSDStB) sowie ab Juli 1944 der NS-Deutscher Dozentenbund (NSDD). Im Gegensatz zu den Gliederungen besaßen die sieben angeschlossenen Verbände der Partei - Deutsche Arbeitsfront (DAF), NS-Volkswohlfahrt (NSV), NS-Kriegsopferversorgung (NSKOV), NS-Deutscher Ärztebund (NSDÄB), NS-Lehrerbund (NSLB), Beamtenbund und NS-Juristenbund - eine eigene Rechtspersönlichkeit und eigenes Vermögen.
Die Gliederungen und die angeschlossenen Verbände ermöglichten es der NSDAP, die Gesellschaft organisatorisch weitgehend zu durchdringen und die Bevölkerung sowohl im Beruf als auch in der Freizeit zu kontrollieren und zu indoktrinieren. Eine soziale Kontrolle erfolgte insbesondere durch Block- und Zellenwarte sowie durch die Ortsgruppen der NSDAP, die ihr Votum bei der Beförderung von Beamten, für Anwärter des öffentlichen Diensts oder für Antragsteller bezüglich sozialer Unterstützung und Ausbildungshilfen zu erteilen hatten.
Das 1920 als Parteisymbol eingeführte Hakenkreuz war ab 1933 im Alltagsleben der Deutschen allgegenwärtig. Im Rahmen der auf dem Reichsparteitag 1935 verkündeten Nürnberger Gesetze erklärten es die Nationalsozialisten zum Hoheitszeichen des Deutschen Reichs. In Nürnberg fanden bis 1938 alljährlich die Parteitage der NSDAP statt. Gewaltige Aufzüge von Angehörigen der Parteigliederungen mit anschließenden Treuegelöbnissen sowie effektvolle Lichtdome am Abend dienten den Nationalsozialisten zur machtvollen Selbstdarstellung, die ihre Wirkung in der Bevölkerung nicht verfehlte. Ausführlich berichteten Zeitungen, Rundfunk und Wochenschau über die von der NS-Propaganda minutiös inszenierten Parteitage; die von Leni Riefenstahl gedrehten Parteitagsfilme "Sieg des Glaubens" und "Triumph des Willens" verbreiteten nachhaltig die Suggestion der von den Nationalsozialisten angestrebten Volksgemeinschaft.
Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs war die NSDAP zuständig bei Empfehlungen für die Stellung als "unabkömmlich", die vom Kriegsdienst befreite und die hauptsächlich Funktionären der NSDAP zuteil wurde. Die materiellen Privilegien von hauptamtlichen "Parteibonzen" sowie deren häufige Unfähigkeit und Korruption ließen in der Bevölkerung das Ansehen der NSDAP im Krieg rasch schwinden. Während der Kriegsjahre war die Partei vor allem mit organisatorischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben im Luftschutz und bei der Evakuierung aus Städten, von Lagern für Zwangsarbeiter, bei Sammelaktionen oder Erntehilfen der HJ betraut. In der Endphase des Kriegs war sie bei der Aufstellung des Volkssturms verantwortlich, der die deutsche Kriegsniederlage freilich nicht abwenden konnte. Mit der deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945 endete de facto die Existenz der NSDAP. Im Rahmen der Nürnberger Prozesse wurde die Partei zur "verbrecherischen Organisation" erklärt.