Unmittelbar nach ihrer Machtübernahme begann die Führung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) mit der Ausschaltung jener Organisationen, die sich ihrem Totalitätsanspruch zu widersetzen drohten. Eine Anpassung aller staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen an die politisch-ideologischen Ziele der NSDAP sollte die pluralistische Vielfalt der Weimarer Republik ersetzen. Bei der Durchdringung des Staats, der Justiz und der Gesellschaft sowie bei der Etablierung ihres Herrschaftssystems bedienten sich die Nationalsozialisten vor allem der Gleichschaltung. Schon nach kurzer Zeit gab es kaum einen Verein oder Verband im Deutschen Reich, in dessen Wappen und Signet kein Hakenkreuz aufgenommen wurde.
Der von Reichsjustizminister Franz Gürtner geprägte Begriff wurde erstmals publik in zwei gleichlautenden Gesetzen über die Gleichschaltung der Länder im März und April 1933. Unter dem Vorwand einer Vereinheitlichung des Reichs erzwang die Reichsregierung unter Adolf Hitler die Einsetzung nationalsozialistischer Landesregierungen. Bis in die untersten Verwaltungsebenen der Gemeinden reichten die Auswirkungen des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933. Unter Missachtung aller verfassungsrechtlichen Bestimmungen erlaubte es die Entlassung von regimekritischen Beamten. Neben Demokraten und Liberalen waren es vor allem Staatsbedienstete jüdischen Glaubens, die durch den erstmals in dem Gesetz eingefügten Arierparagraphen ihre Stellungen verloren. Den Arierparagraphen übernahmen bereitwillig nahezu sämtliche Organisationen bis hinunter zu kleinsten Sport- oder Gesangsvereinen, ohne dass es dabei eines staatlichen Zwangs bedurft hätte.
Die Gleichschaltung beinhaltete administrative Maßnahmen ebenso wie brutalen Straßenterror. Aufgrund der "Reichstagsbrandverordnung" hatte das NS-Regime bei der Verfolgung von Oppositionellen freie Hand. Verschleppt und inhaftiert wurden vor allem Funktionäre der KPD und der SPD. Vor der erdrückenden Übermacht und dem Terror der NSDAP resignierend, lösten sich sämtliche Parteien bis Anfang Juli 1933 selbst auf, nachdem die SPD am 22. Juni verboten worden war. Die Errichtung des Einparteienstaats sowie die Verschmelzung der Ämter des Regierungschefs und Reichspräsidenten nach dem Tod Paul von Hindenburgs am 2. August 1934 in der Person Hitlers vollendeten die "Einheit von Partei und Staat". Mit sofortiger Wirkung leistete die Reichswehr von nun an ihren militärischen Eid auf den "Führer und Reichskanzler" Hitler.
Im Sommer 1934 war der Gleichschaltungsprozess durch Übernahme der wichtigsten Verbände in die Organisationsstruktur der NSDAP weit fortgeschritten. Die erzwungene und freiwillige Anpassung ermöglichte der Partei eine nahezu vollständige Kontrolle aller gesellschaftlichen Bereiche. Gleichgeschaltet waren neben Vereinen und Organisationen auch Presse, Film und Rundfunk, die als Mittel zur Beeinflussung eingesetzt wurden. Lediglich in den beiden großen Kirchen stieß die rücksichtslose Gleichschaltung mit Beginn des "Kirchenkampfs" zum Teil auf ein erhebliches Widerstandspotential.
Äußeres Symbol nationalsozialistischer Gleichschaltung war das Hakenkreuz. Das Parteiabzeichen der NSDAP war nach dem 30. Januar 1933 aus dem Straßenbild und Alltagsleben der Deutschen nicht wegzudenken. 1935 wurde es zum alleinigen Hoheitszeichen des Deutschen Reiches erklärt. Als Mittel der Gleichschaltung erfolgte zudem eine Ausdehnung der Uniformierung, die alle Altersgruppen erfasste. Uniformiert und militärisch organisiert war auch die Hitler-Jugend (HJ), die nach Einführung der Zwangsmitgliedschaft 1936 eine ideologische Schulung und die Einbindung sämtlicher Heranwachsender in den Staat garantieren sollte.