Der Bund Deutscher Mädel (BDM) wurde im Juni 1930 als Gliederung der vier Jahre zuvor ins Leben gerufenen männlichen Hitler-Jugend (HJ) gegründet. Nachdem es in der Anfangsphase besonders mit der NS-Frauenschaft (NSF) parteiinterne Streitigkeiten um die inhaltliche und organisatorische Ausrichtung gab, wurde der BDM als Teilorganisation der HJ am 7. Juni 1932 zur einzigen parteiamtlichen Mädchenorganisation der NSDAP erklärt. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 stieg die Zahl der im BDM organisierten Mädchen kontinuierlich an. Betrug der Anteil weiblicher Mitglieder der Hitlerjugend 1933 nur 25 Prozent, so waren 1939 die Hälfte aller Mitglieder Mädchen.
Die Mädchen traten dem BDM aus unterschiedlichen Gründen bei: Viele lockte die attraktive Freizeitgestaltung in den BDM, ein großer Teil wurde im Zuge der Gleichschaltung aus anderen Jugendverbänden übernommen. Darüber hinaus wurde vonseiten des Staats auf Beamte und Angestellte Druck ausgeübt, ihre Töchter dem BDM beitreten zu lassen. Besonders ältere Mädchen versprachen sich aber auch Vorteile für ihr eigenes berufliches Fortkommen. Zudem wurde der BDM gerade von Töchtern bürgerlicher Familien als eine Möglichkeit wahrgenommen, sich den starren Konventionen des Elternhauses zu entziehen.
Mit dem "Gesetz über die Hitlerjugend" vom 1. Dezember 1936 wurde die bis dahin formell freiwillige Mitgliedschaft im BDM verpflichtend. Alle Jugendlichen wurden offiziell in der HJ zusammengefaßt und der BDM für die deutschen Mädchen zum dritten Erziehungsfaktor neben Schule und Elternhaus erklärt. Der BDM war untergliedert in den Jungmädelbund (JM) der 10- bis 13jährigen und den Bund Deutscher Mädel der 14- bis 17jährigen. 1938 wurden zudem das Werk "Glaube und Schönheit" für die 17- bis 21jährigen Frauen gegründet. Die Organisationsformen des BDM waren weitgehend parallel zu denen der männlichen Hitler-Jugend und deren Leitsatz "Jugend soll Jugend führen". So vertraten die Referentinnen der oberen Ebenen den Bund bei der Reichsjugendführung. Die BDM-Reichsreferentin hatte weitgehende Vollmachten bei der eigenverantwortlichen Leitung des BDM, der die weibliche Jugend von klein auf zu Trägerinnen der NS-Ideologie und zu Tugenden wie Gehorsam, Pflichterfüllung, Disziplin, Opferbereitschaft und Körperbeherrschung erziehen sollte.
Die Inhalte der Jugendarbeit in den einzelnen "Mädelschaften" bestanden hauptsächlich aus weltanschaulichen Schulungskursen in "Heimabenden" mit Volks- und Rassenkunde, kultureller Erziehung mit Volkstänzen und Liedern, Aneignung hauswirtschaftlicher Fähigkeiten sowie aus Sport. Für den Aufbau der Sportarbeit wurden eigens Lehrkräfte der Deutschen Hochschule für Leibesübungen engagiert, um eine qualifizierte Führerinnenschaft auszubilden. Ziel der sportlichen Erziehung waren Disziplinierung und körperliche Ertüchtigung, wie es dem NS-Frauenideal entsprach. In der Praxis bestand das BDM-Sportprogramm aus Leichtathletik, Sportspielen und Gymnastik. Marschieren galt auch hier zunächst als wichtiger Bestandteil der körperlichen Ertüchtigung, ebenso wie Geländespiele. Diese Aktivitäten wurden allerdings später als "vermännlichend" nicht mehr durchgeführt. Obwohl das bis dahin für Mädchen nicht übliche Sporttreiben im Freien von älteren Teilnehmerinnen häufig als Moment der Emanzipation erlebt wurde, war gerade der Sport im BDM Mittel der Erziehung zu unbedingter Disziplin. Für sportliche Leistungen und erworbenes Wissen in den wöchentlichen Heimabenden gab es je nach Altersstufe verschiedene Leistungsabzeichen, von der Jungmädelprobe bis zum BDM-Leistungsabzeichen in Gold.
Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs und der Anpassung an die Erfordernisse des Kriegs wandelten sich sowohl Tätigkeiten als auch Ziele des BDM, der sich immer mehr zur Kriegshilfsorganisation entwickelte. So engagierte sich der BDM in der Organisation von Ferienlagern für Erholungsbedürftige oder der Kinderlandverschickung (KLV). An den Heimabenden wurden nunmehr häufig Briefe an Soldaten geschrieben oder Pakete gepackt. Mit der Einführung des Pflichtjahrs für alle ledigen Frauen unter 25 mußte ab 1938 zudem eine einjährige Tätigkeit im Haushaltsdienst, der Soldatenbetreuung, in der Erntehilfe, im Luftschutz oder im Nachrichtenwesen geleistet werden.