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    Die Unterzeichnung des Reichskonkordats in Rom, 1933

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Das Reichskonkordat 1933

Während der Weimarer Republik hatte es lange, aber ergebnislose Verhandlungen des Deutschen Reiches über ein Konkordat mit dem Vatikan gegeben. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten begannen bereits Anfang April 1933 auf Initiative Adolf Hitlers hin erneut Gespräche. Für den Vatikan nahmen der langjährige päpstliche Nuntius in Berlin Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., und der ehemalige Vorsitzende der Zentrumspartei, Ludwig Kaas, an den Verhandlungen teil. Vizekanzler Franz von Papen führte die Gespräche auf deutscher Seite. Hitlers Interesse an dem Reichskonkordat war machttaktischer Natur: Es diente mehr der propagandistischen Beschwichtigung der weitgehend ablehnend eingestellten katholischen Bevölkerung als einem wirklichen politischen Ausgleich zwischen Nationalsozialismus und Katholizismus.

Die einflussreiche Stellung der katholischen Kirche, die in den letzten Jahren der Weimarer Republik vielfach als Kritikerin des Nationalsozialismus aufgetreten war, sollte so geschwächt werden. Ein weiteres bestimmendes Motiv war, die internationale Isolierung Deutschlands nach der Machtübernahme zu durchbrechen. Als internationales Abkommen trug das Konkordat zur Reputation des NS-Regimes im Ausland bei und war damit ein wichtiger erster Erfolg der nationalsozialistischen Außenpolitik. Der Vatikan erhoffte sich von dem Konkordat einen gewissen Schutz der katholischen Kirche vor der Gleichschaltung und rechtfertigte seinen Schritt außerdem mit dem eindeutigen Antibolschewismus des NS-Regimes.

Das Konkordat wurde am 20. Juli 1933 in Rom unterzeichnet und mit seiner Ratifizierung am 10. September rechtskräftig. In ihm sicherte das Deutsche Reich der katholischen Kirche in Deutschland innere Autonomie und die ungehinderte Verbreitung ihrer Schriften zu. Es garantierte die Freiheit des Bekenntnisses und seine öffentliche Ausübung. Außerdem stellte es das Eigentum der Kirche und die katholischen Bekenntnisschulen unter Schutz. Das Konkordat schloss jedoch für alle katholischen Geistlichen und Ordensleute die Mitgliedschaft in politischen Parteien oder die Tätigkeit für Parteien aus. Kirchliche Organisationen mussten sich auf religiöse, kulturelle und karitative Aufgaben beschränken. Die Bayerische Volkspartei (BVP) und die Zentrumspartei, die Stützen des politischen Katholizismus in der Weimarer Republik, hatten sich zu diesem Zeitpunkt bereits selbst aufgelöst, um dem drohenden Verbot zuvorzukommen.

Bereits im Herbst 1933 wurde klar, dass das Deutsche Reich sich nicht an das Abkommen halten würde. In den folgenden Jahren waren das katholische Verbands- und Pressewesen einer Vielzahl einschränkender staatlicher Maßnahmen ausgesetzt. Von 1935 bis 1937 steigerten diese sich zu den Verfolgungen katholischer Geistlicher in den Devisen- und Sittlichkeitsprozessen. Die Enzyklika "Mit brennender Sorge", mit der Papst Pius XI. (1857-1939) 1937 gegen die Konkordatsbrüche protestierte, konnte die zahlreichen Verhaftungen und Ausweisungen katholischer Geistlicher nicht stoppen.

Claudia Prinz
14. September 2014

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