Deutschland, 1908
10,2 x 20,8 cm
© Deutsches Historisches Museum, Berlin
Inv.-Nr.: N 90/4181
Das ab 1876 als Reichskassenscheine herausgegebene Papiergeld in Höhe von 5, 10, 20 und 50 Mark stellte ebenso wie die Reichsbanknoten im Wert von 100 und 1.000 Mark bis 1910 kein gesetzliches Zahlungsmittel dar, jederzeit konnte die Annahme der Scheine im privaten Geldverkehr verweigert werden. In der Praxis jedoch verlief der Umlauf des Papiergeldes weitgehend reibungslos.
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Rückblick: Die Währungsunion 1871 - Einführung der Goldmark
Die Vereinheitlichung von Münzen, Maßen und Gewichten
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