Nach der Reichsgründung 1871 stieg das deutsche Kaiserreich zu den führenden Industrienationen der Welt auf. Die von Industrialisierung, Gründerzeit und Gründerkrach geprägte wirtschaftliche Entwicklung wurde bereits durch die Schaffung eines zusammengehörigen Wirtschaftsgebietes mit der Gründung des Deutschen Zollvereins 1834 und des Norddeutschen Bunds 1867 entscheidend gefördert: Durch Vertragsabschlüsse zwischen den Zollvereinsländern konnten bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die zahlreichen deutschen Regionalwährungen auf sieben Münzsysteme reduziert werden. Die Namen der verschiedenen Münznominale waren häufig die gleichen, aber die Kaufkraft der Münzen und die genaue Größe der Maßeinheiten wichen immer noch beträchtlich voneinander ab. Aufgrund des Edelmetallgehalts konnte der Geldwert zwar überall bestimmt werden, doch erschwerten nach wie vor Umrechnungsprobleme bei Münzen und Gewichten den grenzüberschreitenden Waren-, Rohstoff- und Finanzverkehr. Bis 1871 gelang es nicht, in Deutschland die verschiedenen Währungs-, Mess- und Gewichtseinheiten zu vereinheitlichen.
Erst mit der 1871 zusätzlich zu den bereits bestehenden Währungen eingeführten Goldwährung als Mark zu 100 Pfennig gab es deutschlandweit ein einheitliches Zahlungsmittel. Noch im selben Jahr fertigten die Prägestätten erste Goldmünzen, deren Edelmetall größtenteils aus den französischen Reparationen des Deutsch-Französischen Kriegs stammte. Die bis dahin existierenden insgesamt sieben Münzsysteme mit 119 verschiedenen Münzsorten wie Taler, Gulden, Kreuzer, Groschen, Grote oder Schilling wurden zunächst in ein festes Umtauschverhältnis zur Goldmark gestellt und schließlich mit dem am 9. Juli 1873 von Kaiser Wilhelm I. unterzeichneten Deutschen Münzgesetz abgeschafft und schrittweise eingezogen. Ab 1. Januar 1875 gab es im ganzen Reich die dezimale Markwährung. Mit Ausnahme des noch bis 1907 gültigen einfachen Talers war die Mark ab 1. Januar 1876 einziges gesetzliches Zahlungsmittel im Deutschen Reich. Im selben Jahr erfolgte die Gründung der Reichsbank aus der Preußischen Bank mit dem Auftrag, als öffentliche Anstalt Geldumlauf und Preis des Geldes zu steuern. Die Reichsbank versuchte allerdings nicht, den monetären Bereich zu kontrollieren oder die Konjunktur durch geldpolitische Maßnahmen zu steuern.
Die Bindung der Währung an die Goldmark hatte zur Folge, dass bei Beträgen ab einer bestimmten Höhe auf einer Zahlung in Goldmark bestanden werden konnte. Im privaten Geldverkehr brauchten Silbermünzen nur bis 20 Mark und Kleinmünzen nur bis eine Mark angenommen werden. Jederzeit mussten die Banken bei Bedarf Silbermark in Goldmark wechseln. Am 1. Januar 1910 wurden daher auch Reichsbanknoten wie Goldmünzen mit "unbegrenztem schuldbefreienden Annahmezwang" versehen und galten damit als gesetzliches Zahlungsmittel. Zuvor brauchte theoretisch niemand Papiergeld zu akzeptieren. Damit waren auch Banknoten goldgedeckt und jeder konnte sie gegen Goldmark eintauschen. Um Gold als kriegswichtigen Rohstoff zurückzuhalten, hob der Reichstag Anfang August 1914, kurz nach Beginn des Ersten Weltkriegs, die gesetzlich fixierte Einlösungspflicht der Banknoten und Münzen gegen Goldmünzen auf.
Parallel zur Währungsunion wurden mit der Einführung des Meters, des Gramms und des Liters auch Maße und Gewichte vereinheitlicht. Am 17. August 1868 war mit der "Maß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund" die Übernahme des bereits seit 1800 in Frankreich gebräuchlichen metrischen Systems beschlossen worden. Dieses definierte einen Meter als den 40millionsten Teil des Erdumfangs, einen Liter als den Inhalt eines Kubikdezimeters und ein Kilogramm als das Gewicht von einem Liter destilliertem Wasser. Ein Neuscheffel fasste nunmehr genau 50 Liter, während der alte Scheffel zwischen 36,59 Litern in Lübeck und 106,16 Litern in Gera geschwankt hatte. Die süddeutschen Staaten übernahmen am 29. April 1869 mit Wirkung zum 1. Januar 1872 diese Regelung, die letztendlich nach der Reichsgründung durch ein Reichsgesetz vom 16. April 1871 im gesamten Deutschen Reich eingeführt wurde. Sämtliche deutschen Länder unterzeichneten am 20. Mai 1875 schließlich die internationale Meterkonvention zur weltweiten Vereinheitlichung der Maße, deren zugrunde gelegter "Pariser Urmeter", ein Platinlineal, fortan die Maßeinheit "Meter" exakt definierte. Die vollzogene reichsweite Vereinheitlichung von Münzen, Maßen und Gewichten trug maßgeblich zum wirtschaftlichen Aufstieg des Kaiserreichs bei.