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Das Sozialistengesetz

Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts gründeten sich in vielen Staaten Europas Arbeitervereine und -parteien, die sich für die Arbeiterbewegung zu einer schlagkräftigen Interessenvertretung entwickelten. Im Deutschen Reich vereinigte sich 1875 der 1863 unter Ferdinand Lassalle gegründete Allgemeine Deutsche Arbeiterverein (ADAV) mit der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP) von August Bebel und Wilhelm Liebknecht zur Sozialistischen Arbeiterpartei (SAP). Mit der SAP verfügte die Sozialdemokratie in Deutschland über eine einheitliche Partei, in ihr sah Reichskanzler Otto von Bismarck eine der größten Gefahren für die Gesellschaft im Deutschen Reich.

Wie in Großbritannien, Frankreich und anderen industriell aufstrebenden Nationen herrschte auch im deutschen Bürgertum und beim Adel eine ausgeprägte Furcht vor revolutionären Bestrebungen und gewaltsamen Umsturzversuchen der stetig wachsenden Arbeiterbewegung. Die Sozialdemokratie löste Mitte der 1870er Jahre in Deutschland den politischen Katholizismus daher als "Reichsfeind Nummer eins" ab.

1878 wurden zwei Attentate auf Kaiser Wilhelm I. verübt, die Bismarck der Sozialistischen Arbeiterpartei anlastete. Beweise für eine Urheberschaft gab es allerdings keine. Dennoch gelang es Bismarck in Folge der Attentate, die Revolutionsängste bei vielen Deutschen so weit zu schüren, dass der Reichstag am 19. Oktober 1878 mit der Stimmenmehrheit der Konservativen und Nationalliberalen das Gesetz "wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" verabschiedete. Dieses so genannte Sozialistengesetz erlaubte Verbote sozialistischer Parteien, Organisationen und Druckschriften sowie politischer Versammlungen. Bismarcks Intention war es, den zunehmenden Einfluss der Arbeiterbewegung in Politik und Gesellschaft mit polizeistaatlichen Mitteln auszuschalten und die sozialdemokratischen Strukturen zu zerschlagen. Auf Grundlage des Sozialistengesetzes wurden innerhalb von zwölf Jahren etwa 1.300 Druckschriften und über 330 Arbeiterorganisationen, darunter auch die SAP und Gewerkschaftsverbände, verboten. Tausende Menschen wurden verhaftet und inhaftiert oder zur Emigration gezwungen.

Mit Gesetzen und polizeistaatlichen Verfolgungsmaßnahmen konnten sozialistische Ideen aber nicht unterdrückt werden. Das Sozialistengesetz verstärkte vielmehr die Opposition der Arbeiterbewegung gegenüber dem konservativen Staat und stärkte das Klassenbewusstsein von Arbeitern. Die Verfolgung unter dem Sozialistengesetz hinterließ bei vielen Menschen tiefe Verbitterung und führte zu einer dem Staat fremd gegenüberstehenden sozialdemokratischen Milieukultur. Die Sozialdemokratie zu zerschlagen, gelang Bismarck mit dem bis 1890 immer wieder verlängerten Sozialistengesetz nicht. Zwar war die SAP ab 1878 offiziell verboten, ihre Reichstagsfraktion blieb jedoch bestehen: Da die Wahlgesetzgebung die reine Persönlichkeitswahl vorsah, behielten die Sozialdemokraten ihre Reichstagsmandate. Die sozialdemokratische Fraktion konnte ihre Stimmen bis 1890 verdreifachen: Bei den Reichstagswahlen von 1881 bis 1890 nahmen die Stimmen für Sozialdemokraten von etwa 312.000 auf 1,4 Millionen zu.

Nach Bismarcks Entlassung 1890 verlängerte der zwei Jahre zuvor zum Kaiser gekrönte Wilhelm II. das Sozialistengesetz nicht: Er war zunächst auf Ausgleich mit der Arbeiterbewegung bedacht. Die Nichtverlängerung des Sozialistengesetzes führte 1890 zur Neugründung der SAP als Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD). Sie wurde vor dem Ersten Weltkrieg die mit Abstand mitgliederstärkste Partei und stellte 1912 erstmals auch die stärkste Reichstagsfraktion.

Arnulf Scriba
25. August 2014

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