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Die Burg war eine Männerwelt mit nur wenigen Frauen: Die weiblichen Familienmitglieder des Burgherren lebten abgesondert, je nach Größe der Burganlage im »Frauenzimmer« oder in einem eigenen Gebäudeflügel. Zum Gefolge der Herrin gehörten weitere Frauen, die als Bedienung und Gesellschafterinnen bei ihr lebten. Ihre Abkunft entsprach dem Rang der Hausherrin: eine Fürstin umgab sich mit adligen Fräulein, die sie zu Turnieren und auf Reisen begleiteten. Weniger Wohlhabenden musste eine Magd genügen. Eine Waschfrau oder weiteres weibliches Gesinde ist sogar auf Burgen geistlicher Herren bezeugt.
Eine Frau stand zwar erst in der »Munt« ihres Vaters, dann in der ihres Ehemannes. Aber sie durfte über ihr Eigentum aus Mitgift, Morgengabe und Erbe verfügen. Bei längerer Abwesenheit oder Tod des Gatten konnte sie ihn oder ihren unmündigen Sohn vertreten. Neben Äbtissinnen und Stiftsdamen wurden adlige Witwen zu mächtigen Frauen des Mittelalters. Manche – wie Sophie von Brabant – belagerte und eroberte mit ihrem Ritterheer sogar Burgen.