Der Gedanke der politischen Einheit im Rahmen der Reichsgründung 1871 enthielt nachdrücklich die Forderung nach einer Währungsunion. Die Vielzahl unterschiedlicher Landeswährungen war seit dem Mittelalter Ausdruck der politischen Zerrissenheit Deutschlands. Um 1850 prägten noch 38 deutsche Staaten und Städte eigene Münzen in verschiedenen Währungssystemen. Nach Gründung des Deutschen Zollvereins 1834 modernisierten Münzverträge von 1837, 1838 und 1857 das Münzwesen, schufen überregionale Vereinsmünzen und ebneten den Weg, der schließlich mit Gesetz vom 4. Dezember 1871 in eine einheitliche Reichswährung mündete.
"Unter den zahlreichen Gesetzen, welche die Centralgewalt erst des norddeutschen Bundes, nachher des neuen deutschen Reiches erlassen hat, findet sich schwerlich eins, wodurch Wohl und Wehe des Volkes im Ganzen sowie aller Einzelnen im Volke tiefer berührt würden, als die mit dem 4. December 1871 eingeleitete Münzreform", schrieb der renommierte Nationalökonom Wilhelm Roscher 1872 in seinen "Betrachtungen über die Währungsfrage der deutschen Münzreform". Wie Roscher sahen alle deutschen Wirtschafts- und Finanzexperten in der Umgestaltung des Münzwesens eine der wichtigsten Voraussetzungen für die positive Wirtschaftsentwicklung des neugegründeten Deutschen Reiches und für die Förderung von dessen Binnen- und Außenhandel. Bis 1871 war es nicht gelungen, die verschiedenen Währungseinheiten im Deutschen Bund und Norddeutschen Bund zu vereinheitlichen. Durch Vertragsabschlüsse waren die Regionalwährungen zwar auf sieben Münzsysteme reduziert worden, doch Umrechnungsprobleme erschwerten nach wie vor den grenzüberschreitenden Waren-, Rohstoff- und Finanzverkehr innerhalb der deutschen Staatenwelt sowie mit dem Ausland. Mit der am 4. Dezember 1871 zusätzlich zu den bereits bestehenden Währungen eingeführten Goldwährung als Mark zu 100 Pfennig gab es reichsweit ein einheitliches gesetzliches Zahlungsmittel. Bis Ende 1873 prägten die Münzstätten im Reich goldene 10- und 20-Mark-Stücke in einem Gesamtwert von rund einer Milliarde Mark, der gesamte Metallgeldbestand belief sich zu diesem Zeitpunkt auf umgerechnet rund 2,7 Milliarden Mark. Der Goldgehalt der 10- und 20-Mark-Münzen lag bei 0,3584 g Feingold je Mark. Das Edelmetall stammte größtenteils aus den französischen Reparationen des Deutsch-Französischen Krieges in Höhe von 5 Milliarden Francs. Die Ländermünzen nach altem Münzsystem blieben vorerst im Umlauf, sie durften aber bis auf Gedenk- und Scheidemünzen nicht mehr geprägt werden. Die existierenden insgesamt sieben Münzsysteme mit 119 verschiedenen Münzsorten wie Taler, Gulden, Kreuzer, Groschen, Grote oder Schilling wurden zunächst in ein festes Umtauschverhältnis zur Goldmark gestellt. Mit dem am 9. Juli 1873 von Kaiser Wilhelm I. unterzeichneten Münzgesetz wurden die Landeswährungen schließlich abgeschafft und die entsprechenden Ländermünzen schrittweise eingezogen. Zu diesem Zeitpunkt hatte Frankreich schon den Hauptteil seiner Reparationszahlungen getätigt. Die Geldmenge im Reich stieg dadurch erheblich an, was den Zins niedrig hielt. Dies erhöhte den Kapitalverkehr und befeuerte die Konjunktur, die ökonomische Prosperität ging - bis zum Börsenkrach 1873 - in einen überhitzten Wirtschaftsboom und Gründerrausch über. Die 1874 einsetzende Wirtschaftskrise hat aufgrund der deflationären Entwicklung mit sinkenden Großhandelspreisen und Zinssätzen dem Ansehen der neuen Mark nicht geschadet. Staatlicherseits gelang die monetäre Einigung nicht zuletzt, weil in Deutschland auf ein weitgehend stabiles Finanzgebaren und auf einen vergleichsweise soliden Haushalt geachtet wurde. Dies war umso wichtiger, weil das Deutsche Reich nach den Worten von Reichskanzler Otto von Bismarck in finanzpolitischer Hinsicht ein "Kostgänger der Einzelstaaten" war. Dem Reich blieb der Zugriff auf direkte Steuern zunächst verwehrt, diese wurden ausschließlich in den Ländern erhoben. Nach Maßgabe der Bevölkerungszahl flossen festgelegte Summen von den Einzelstaaten an das Reich, dessen Einnahmen und Ausgaben bis zur Jahrhundertwende weitgehend ausgeglichen waren. Die Zinslasten für Anleihen bewegten sich für Reich und Länder auf relativ niedrigem Niveau. Zwar stieg die Verschuldung des Reiches kontinuierlich an, von 16 Millionen Mark 1876 auf 2,5 Milliarden Mark 1900, in diesem Jahr betrug die Gesamthöhe der Schulden zum Bruttoinlandsprodukt allerdings nur 7,7 Prozent. Vergleicht man die damalige Situation mit der Einführung des Euro im Jahr 1999, so liegen die Unterschiede gerade im Bereich der Höhe der Schuldengrenze und der fehlenden Sanktionen bei ihrer Überschreitung. Nach den Regeln des 1992 vereinbarten Vertrages von Maastricht dürfen die Mitgliedsstaaten des Euro insgesamt bis zu 60 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt an Staatsverschuldung ausweisen. Im Jahr 2010 lagen die Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland bei rund 80, 2015 bei ungefähr 70 Prozent. |