Am 11. August 1919 unterzeichnete Reichspräsident Friedrich Ebert die Verfassung des Deutschen Reichs. Mit ihr erhielten die seit 1848/49 immer wieder eingeforderten Freiheits- und Mitbestimmungsrechte Verfassungsrang, noch erweitert um zahlreiche soziale Rechte. Allerdings konnte in einem Klima der politischen Polarisierung eine wirkliche Zustimmung zur Verfassung oder wenigstens eine loyale Haltung ihr gegenüber kaum entstehen.
Die am 19. Januar 1919 stattfindende Wahl zur Nationalversammlung war die erste demokratische Volkswahl in der deutschen Geschichte; erstmals konnten jetzt auch Frauen das Wahlrecht ausüben. Als Tagungsort für die Nationalversammlung wurde Weimar bestimmt. Die Stadt repräsentierte die Tradition des Humanismus und war bewusst als Gegenbild zum preußischen Militarismus gewählt worden. Trotz zahlreicher Anstrengungen, dem parlamentarischen System zu mehr Akzeptanz zu verhelfen, blieb die Weimarer Republik eine „Demokratie ohne Demokraten“.
Der Wert der durch die Verfassung garantierten Rechte und Freiheiten verblasste in der Wahrnehmung allzu vieler Deutscher gegenüber den Erwartungen, die sich mit dem heraufziehenden „Dritten Reich“ verknüpften. Nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler wurde der Rechtsstaat auf scheinbar legalem Wege ausgehöhlt und in eine beispiellose Gewalt- und Terrorherrschaft verwandelt.