Eine immer stärker werdende Bürgerbewegung forderte auf Massendemonstrationen eben jene Freiheitsrechte ein, die dem Wortlaut nach auch in der DDR-Verfassung verbürgt waren. Am 9. November 1989 öffnete die Regierung überraschend die Grenzübergänge. Nach dem Staats- und Parteivorsitzenden Erich Honecker, der bereits am 18. Oktober abgesetzt worden war, traten nun auch Ministerrat und Politbüro zurück. Der als reformfähig geltende Hans Modrow wurde Ministerpräsident.
Wie in Polen und Ungarn konstituierte sich ein „Zentraler Runder Tisch“ als Forum der demokratischen Kräfte. Hier wurden die Durchführung freier Wahlen und die Ausarbeitung einer neuen Verfassung vereinbart. Doch unterdessen hatte sich die öffentliche Diskussion im Vorfeld der ersten freien Wahlen am 18. März 1990 auf eine Frage zugespitzt: Wie kann eine rasche Wiedervereinigung verwirklicht werden? Der Beitritt der DDR-Länder zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 gab darauf die Antwort – wenngleich die Diskussion um die Neukonstituierung einer gesamtdeutschen Verfassung darüber nicht verstummte.
Auch das wiedervereinigte Deutschland bleibt als demokratisch verfasster Staat auf die Mitarbeit seiner Bürger angewiesen. Sie sind, wie die Friedliche Revolution von 1989 nochmals verdeutlicht hat, die „Quelle aller öffentlichen Gewalt“.