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Am 22. November 1938 bot Schönstein an, das Gesellschafterverhältnis mit Hoffmann aufzuheben. Die Reaktion kam prompt. Hoffmann lehnte das nicht nur ab. Auf Grund einer Klausel in dem bestehenden Vertrag setzte er durch, dass ab 1. Januar 1939 seine Teilhaberschaft sich vom stillen Gesellschafter zum Kommanditisten wandelte. Schönstein musste zudem seinen Verlag nach München in die Friedrichstraße 34 verlegen, wo sich das Hoffmannsche Verlagshaus befand. Im Juni 1941 wurde dem Verlag von Hoffmann sogar noch eine eigene Aufsichtsperson zugeordnet. /28/

Schönstein versuchte weiter von Hoffmann loszukommen, er erwog zeitweise sogar ein Schiedsgerichtsverfahren gegen ihn. /29/ Seine juristischen Konsultanten rieten ihm jedoch davon ab, da sie dafür keine Erfolgschancen sahen. /30/ So blieb die Verbindung bis zum Kriegsende 1945 bestehen, nominell angeblich sogar noch darüber hinaus. /31/ Als Ausweg aus dieser Misere erwarb Schönstein 1939 eine Buchhandlung, die fortan im Hause Belgradstraße 8 unter "Reise- und Versandbuchhandlung Fritz Wisberger Nachf." firmierte. Mit Hilfe einer eigenen Vertreter-Organisation belieferte er über diese in der Folgezeit vor allem die Privatkundschaft mit den Raumbild-Werken. /32/

Hoffmann versuchte zwar auch hier stiller Gesellschafter zu werden und so Einfluss zu nehmen, doch Schönstein konnte sich dem wenigstens in diesem Falle entziehen. Der entsprechende Vertragsentwurf blieb ohne seine Unterschrift. /33/

Noch ein weiterer Coup gelang Schönstein: Er machte sich die gesamte Vertreterorganisation des Staubsauger-Herstellers Vorwerk für seine Reisebuchhandlung dienstbar, als es wegen der Kriegsverhältnisse 1940 keine Staubsauger mehr gab, die zu verkaufen gewesen wären. So waren für ihn schließlich mehrere hundert Vertreter unterwegs. Dieser Erfolg währte allerdings nicht lange. Auf Anweisung der Reichsschrifttumskammer musste der Vertrag mit Vorwerk bereits Ende 1941 wieder gelöst werden. Die Begründung: Staubsauger-Vertreter dürften nicht im Buchhandel tätig sein. Ab 1. März 1943 mussten dann, ebenfalls wieder auf Weisung der Reichsschrifttumskammer, vermutlich kriegsbedingt, alle Buchvertreter ihre Tätigkeit einstellen. /34/

Das hatte einen merkwürdigen Nebeneffekt: Zu dieser Zeit waren Bücher bereits zu einem raren Artikel geworden, Schönstein konnte aber noch liefern. Deshalb bestellte die Privatkundschaft nun direkt bei seiner Versandbuchhandlung. Da auf diese Weise die Vertreterprovisionen wegfielen, die Endverkaufspreise jedoch gesetzlich festgeschrieben waren und nicht verändert werden durften, stiegen plötzlich die Gewinne an. Sie wurden allerdings über die Steuern wieder abgeschöpft. /35/

   
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