Carl Schmitt 1888-1985

Jurist, politischer Theoretiker

  • 1888

    11. Juli: Carl Schmitt wird als Sohn eines kaufmännischen Angestellten in Plettenberg (Westfalen) geboren und katholisch erzogen. Er bleibt seiner sauerländischen Heimat und ihrer Landschaft zeitlebens eng verbunden und durch die Diaspora-Erfahrung des Elternhauses geprägt.

  • Ab 1907

    Studium der Staats- und Rechtswissenschaften in Berlin, München und Straßburg, dort 1910 auch Promotion bei dem nationalliberalen Strafrechtler Fritz van Calker (1864-1957).

  • 1910-1920

    Referendariat in Düsseldorf; Beginn der erhaltenen und seit den 1990er Jahren sukzessive edierten Tagebuchaufzeichnungen und der Freundschaft mit den Dichtern Theodor Däubler (1876-1934) und später Hugo Ball (1886-1927). Schmitt wird in seiner juristischen Karriere wesentlich durch den preußischen Justizminister Hugo am Zehnhoff (1855-1930, Zentrum) gefördert. Während des Ersten Weltkrieges arbeitet er in München im Generalkommando des I. bayerischen Armee-Korps unter anderem für die Pressezensur. In zwei Büchern fasst Schmitt 1919 und 1920 seine Verarbeitung der Kriegszeit zusammen: "Politische Romantik" ist eine politische Kritik der ästhetischen Moderne, die er für unfähig hält, den Ernst politischer Konflikte zu begreifen. In "Die Diktatur" entwickelt er eine vergleichende Theorie der Sonderbefugnisse zum Umgang mit Ausnahmezuständen seit der Französischen Revolution.

  • 1921

    Nach einer kurzen Dozentur an der Handelshochschule in München Berufung an die Universität Greifswald, ein Jahr später nach Bonn. In einem wichtigen Vortrag deutet er das Amt des Reichspräsidenten der Weimarer Republik als Möglichkeit einer kommissarischen, auf die Bewahrung der Verfassung gerichteten Diktatur.

  • 1922-1926

    Nach der Berufung an die Universität Bonn publiziert Schmitt in kurzer Folge zwei Texte, die seine weltweite Bedeutung als politischer Theoretiker und Jurist begründen: In "Politische Theologie" fordert Schmitt in Auseinandersetzung mit Überlegungen des Soziologen Max Weber, Grundbegriffe des politischen Denkens auf ihre theologischen Ursprünge hin zu befragen und setzte gegen das Gespräch der liberalen Demokratie die autoritäre Entscheidung ("Dezision"). Die Schrift über "Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus" behauptet einen untrennbaren Zusammenhang zwischen der parlamentarischen Regierungsform und der bürgerlichen Kultur des 19. Jahrhunderts. Unter den Bedingungen der Moderne, so Schmitt, sei eine populistische Diktatur dem Parlamentarismus überlegen. In der Bonner Zeit Freundschaft mit dem Theologen Erik Peterson (1890-1960). Schon in dieser Zeit lässt sich aus Tagebuchaufzeichnungen Schmitts auf starke antisemitische Haltungen schließen; andererseits zählen zu seinem Freundes- und Bekanntenkreis eine Vielzahl jüdischer Intellektueller.

  • 1927

    Berufung als Professor der Rechte an der Handelshochschule in Berlin. In die Berliner Zeit fallen prägende Freundschaften mit den Schriftsteller Ernst Jünger und dem Preußischen Finanzminister Johannes Popitz. Im selben Jahr publiziert Schmitt seinen bis heute berühmtesten und umstrittensten Text: "Der Begriff des Politischen". Danach ist das Feld des Politischen bestimmt durch die Leitunterscheidung von Freund und Feind; ähnlich wie das Moralische durch jene von gut und böse oder die Wissenschaft durch jene von wahr und falsch. Als wahrhaft politisch definiert Schmitt alles, was zumindest potenziell zur Feindschaft zwischen Gruppen gesteigert werden kann, als politische Einheit jeden Verband, der politische Gegensätze in seinem Inneren einhegen und befrieden kann. Man kann diese Theorie und ihre staatsrechtlichen Konsequenzen protofaschistisch interpretieren: Sie beruht dann auf der existenziellen Überhöhung der inneren Homogenität politischer Ordnung und des gewaltsamen Konflikts zwischen politischen Verbänden. In diesem Sinne hat sich Schmitt selbst in der NS-Zeit verstanden. Eine andere Lesart sieht vor allem die radikale Modernität dieses Begriffs des Politischen in einer nicht mehr hierarchisch aufgebauten Welt, deren politisches Grundprinzip darum der Konflikt ist.

  • 1932

    Berufung an die Universität Köln zum Sommersemester 1933. Nach dem von der Reichsregierung unter Franz von Papen durch Notverordnung erzwungenen Ende der parlamentarischen Regierung in Preußen unter dem Sozialdemokraten Otto Braun ("Preußenschlag") vertritt Schmitt das Reich im Prozess vor dem Staatsgerichtshof in Leipzig. Schmitt publiziert "Legalität und Legitimität", die Schrift begründet die Möglichkeit einer autoritären Verfassungsreform unter Beseitigung des gewählten Reichstags. Zur Begründung dient ihm der vermeintliche Gegensatz zwischen der bloß formalen Legalität von Wahlen und Gesetzgebung und einer höheren Idee der Verfassung, deren Träger nur ein plebiszitär legitimierter Präsident sein könne.

  • 1933

    Unter dem Eindruck des Ermächtigungsgesetzes vom 23. März 1933 entscheidet sich Schmitt für die persönliche, wissenschaftliche und publizistische Unterstützung der Diktatur Hitlers. Er tritt am 1. Mai in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) ein. Ernennung zum preußischen Staatsrat durch Hermann Göring. In der NS-Funktionselite bekleidet er alsbald auch sonst zahlreiche einflussreiche Ämter, etwa das des Leiters der Fachgruppe Hochschullehrer im Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen und des Herausgebers der Deutschen Juristen-Zeitung. Im Herbst 1933 Rückberufung nach Berlin, nunmehr an die Universität, wo er bis 1945 lehrt.

  • 1934

    Nach der Ermordung zahlreicher innerparteilicher und anderer politischer Widersacher Hitlers am 30. Juni 1934 schreibt Schmitt einen Artikel, dessen zynischer Titel "Der Führer schützt das Recht" zum Symbol für die willfährige Anbiederung der Rechtswissenschaft an terroristische Praktiken der totalitären Diktaturen geworden ist. Unter Rückgriff auf das Deutungsschema von Ausnahmezustand, Diktatur und politischer Einheit, das er in der Weimarer Republik entwickelt hatte, rechtfertigt Schmitt die politischen Morde als "echte Gerichtsbarkeit". "Das Richtertum des Führers entspringt derselben Rechtsquelle, der alles Recht jedes Volkes entspringt." In den folgenden Monaten und Jahren publiziert Schmitt zahlreiche Bücher und Artikel, in denen er die nationalsozialistische Rechtspolitik kommentiert und propagiert, insbesondere die Zerstörung der richterlichen Unabhängigkeit und die Nürnberger Rassegesetze.

  • 1936

    Unter dem Titel "Das Judentum in der Rechtswissenschaft" organisiert Schmitt einen Kongress, der der "Rechtswissenschaft im Kampf mit dem jüdischen Geist" gewidmet ist. Schmitts öffentlicher Antisemitismus erreicht damit seinen Höhepunkt; er fordert unter anderem, jüdische Autoren nicht mehr ohne weiteres zu zitieren. Gleichzeitig kommt es zum Konflikt mit der SS, die Schmitt vorhält, sein Antisemitismus sei eine bloße Attrappe. Schmitts ambivalente Positionierungen der Weimarer Zeit werden nun gegen ihn verwandt. Er verliert seine öffentlichen Ämter, bleibt aber Staatsrat und Professor an der Berliner Universität und publiziert weiter, unter anderem eine bedeutende Interpretation des "Leviathan" von Thomas Hobbes (1588-1679). Er beginnt mit den Vorarbeiten zu seinem völkerrechtlichen Hauptwerk "Der Nomos der Erde", das schließlich 1950 erscheint.

  • 1945

    Schmitt wird seines Lehramtes enthoben, kurzzeitig interniert und schließlich an das Nürnberger Kriegsverbrechergefängnis überstellt. Angeklagt wird er dort nicht, schreibt aber für den stellvertretenden Hauptankläger Robert M. W. Kempner (1899-1993) einige wissenschaftliche Expertisen zur Struktur der NS-Herrschaft.

  • Ab 1947

    Schmitt lebt wieder in seiner Heimatstadt Plettenberg, unterhält über alle Fächergrenzen hinweg zahlreiche wissenschaftliche und persönliche Kontakte in Deutschland und Europa und nimmt auf diese Weise auf vielfältige Weise Einfluss auf das Geistesleben der Bundesrepublik.

  • 1985

    Am 7. April stirbt Carl Schmitt in seiner Geburtsstadt Plettenberg.

Florian Meinel
15. September 2023

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