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EINFÜHRUNG
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Kapitel 2
Stufen der Ausplünderung
Die Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung
begann unmittelbar nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten
1933 und war lange Jahre einer der Schwerpunkte ihrer antijüdischen
Politik. Berufsverbote, Boykotte, die erzwungene Übergabe oder
Liquidation von Betrieben bedrohten schon vor 1938 die wirtschaftliche
Existenz vieler Juden in Deutschland.
Die Finanzbehörden waren zunächst vor allem an der steuerlichen
Diskriminierung der Juden und der Ausplünderung der Flüchtlinge
beteiligt. Juden, die das Land verlassen wollten, mussten eine so
genannte „Reichsfluchtsteuer“ entrichten und waren gezwungen,
für Umzugsgut und Devisentransfer enorme Abgaben an die Devisenstellen
zu bezahlen. Auswanderungswillige wurden von den Devisenstellen
scharf überwacht, ab 1936 konnte ihr Besitz vom Fiskus „sichergestellt“
werden, um eine „illegale“ Ausfuhr des Vermögens
zu verhindern.
Nach den Pogromen im November 1938 wurde ein Bündel von Maßnahmen
beschlossen, das die wirtschaftliche Existenz der Juden in Deutschland
zerstörte. Juden durften kein Unternehmen oder Geschäft
mehr führen und wurden bald zu schlecht bezahlter Zwangsarbeit
verpflichtet. Diverse Zwangsabgaben brachten sie um ihren Besitz.
Die Finanzbehörden zogen die „Judenvermögensabgabe“
ein, eine Strafsteuer in Höhe von 1 Mrd. Reichsmark. Das Vermögen
der Juden wurde „sichergestellt“.

Nach dem Krieg zeigte Irene Bitter die Personen an, die nach den
Angaben Ihrer Mutter, an dem Überfall im November 1938 beteiligt
waren. Akte: Dr.Zoya Fiedler
Ende 1941, nachdem die Deportationen der deutschen
Juden in die Ghettos, KZs und Vernichtungslager in Osteuropa begonnen
hatten, wurde die Juden in Deutschland vollständig enteignet:
Mit der so genannten 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz
„verfiel“ der verbliebene Besitz der Deportierten und
der Flüchtlinge dem Reich. Die Finanzbehörden organisierten
die Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Juden.
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