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EINFÜHRUNG
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Einführung
Ein wesentlicher Bestandteil der Entrechtung und Verfolgung
der jüdischen Bevölkerung während des Nationalsozialismus
war ihre Enteignung.
Jüdinnen und Juden durften immer weniger Berufe ausüben,
sie wurden gezwungen, ihre Betriebe und Geschäfte an Nicht-Juden
abzugeben, sie mussten diverse Sondersteuern und -abgaben leisten.
Schließlich wurde ihr Vermögen „sichergestellt“,
sie wurden gezwungen, ihre Wohnungen und Häuser aufzugeben,
und mit Beginn der Deportationen ging ihr restliches Vermögen
vollständig in den Besitz des Staates über.
Die Ausstellung beschäftigt sich vor allem mit der Rolle der
staatlichen Finanzverwaltung bei der Ausplünderung der Juden.
Sie wird vorwiegend am Beispiel der beiden hessischen Oberfinanzbezirke
dargestellt. Sieht man von einigen regionalen Unterschieden ab,
ist der Vorgang ohne weiteres auf das gesamte Gebiet des deutschen
Reichs übertragbar. In Österreich, den weiteren „angegliederten“
und den besetzten Gebieten verlief die Ausplünderung der jüdischen
Bevölkerung in anderen Formen, aber mit ähnlichem Resultat.
Die Finanzbehörden (Link zu: Die Reichsfinanzverwaltung.doc)
entwarfen antisemitische Steuergesetze, waren zuständig für
die Ausplünderung der Flüchtlinge, zogen Sonderabgaben
ein, organisierten die „Sicherstellung“ des Vermögens
der Juden und „verwerteten“ schließlich den Besitz
der Deportierten. Die meisten Finanzbeamten beteiligten sich daran,
auch wenn sie sich nicht als Nationalsozialisten verstanden, pflichteifrig
und teils auch zu ihrem persönlichen Vorteil.

Selbstdarstellung der deutschen Zollbeamten 1939
Foto: Deutsche Zollbeamtenzeitung 1939
Die Enteignung der jüdischen Bevölkerung
vollzog sich vor aller Augen und zum Nutzen vieler: Der Ansturm
auf den „jüdischen Besitz“ - gleichgültig,
ob es um wertvolle Immobilien oder die letzten Habseligkeiten der
Deportierten ging - war groß.
„Freiwillige“ Versteigerung von nicht-arischem Besitz,
Hanau 1942.
Foto: Bildstelle Hanau
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