Neuanfang, aber keine Stunde Null
Nach der Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945 übernahmen die alliierten Siegermächte die Polizeigewalt in Deutschland. Beim Wiederaufbau griffen die Westalliierten aus pragmatischen Gründen schon bald auf einen Großteil des alten Personals zurück. In der Sowjetischen Besatzungszone konnten hingegen nur wenige Polizisten in ihren Beruf zurückkehren.
In den drei Westzonen bauten die Alliierten die Polizei nach föderalen Grundsätzen auf und unterstellten sie rechtsstaatlicher Kontrolle. Nach den Erfahrungen der NS-Diktatur wurden in der Bundesrepublik Deutschland die Kompetenzen von Polizei und Nachrichtendiensten strikt getrennt.
Die vier Siegermächte verurteilten in Nürnberg die Hauptkriegsverbrecher, ein Großteil der Polizeiverbrechen blieb jedoch ungesühnt. Erst die Ende der 1950er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland einsetzenden Strafprozesse verdeutlichten der Öffentlichkeit, in welchem Ausmaß die Polizei an den NS-Verbrechen beteiligt war. Die Ermittlungen der Justiz richteten sich oft gegen Personen, die wieder im Polizeidienst waren. Durch Absprachen und Falschaussagen behinderten sie die strafrechtliche Aufklärungsarbeit. Die meisten Polizisten mussten sich niemals für ihre in der NS-Zeit verübten Verbrechen vor Gericht verantworten.