Während der Herausbildung absolutistisch regierter Staaten
setzt ein allgemeiner Wandel im Charakter, in der inneren
Verfassung sowie in der Bedeutung des Ordenswesens ein. Bei
den bisher betrachteten geistlichen und weltlichen Ritterorden
handelt es sich um sogenannte historische Orden. Sie sind
genaugenommen Stiftungen, das heißt zu einem bestimmten
Zweck gegründete, mit einem besonderen Vermögen
ausgestattete und durch eigene Aufnahmeverfahren gebildete
Personengemeinschaften. Die im Spätmittelalter entstandenen
weltlichen Ritterorden waren bereits Ausdruck für ein
Erstarken des dynastischen Fürstenstaates. Landesherren
waren Souveräne eigener Orden und machten sich zu erblichen
Großmeistern. Mit der Wirtschafts- und Produktionsform
der Manufaktur erstarkte das Bürgertum, und Differenzierungen
der Sozialstruktur innerhalb des Adels stellten die Fürsten
zur Erhaltung und Stabilisierung der landesherrlichen Macht
vor die Bewältigung vielseitiger staatspolitischer, dynastischer
und wirtschaftlicher Aufgaben. Erhalt der Dynastie und Zentralisierung
des Staatswesens hatten unter den Bedingungen des Absolutismus
einen hohen Stellenwert. Ordensstiftungen dieser Zeit verbanden
Ordenswürde mit landesherrlicher Krone. Die verstärkt
im 17. und 18. Jahrhundert geschaffenen Hausorden sind Dokumente
des Entstehens und der Herausbildung absolutistisch regierter
Länder und Herrschaften. Ordensgeschichtlich stellen
sie die Fortführung weltlicher Ritterorden dar. Materiell
schöpfen Hausorden nicht mehr aus eigenem Landbesitz,
sondern aus vom Souverän zugewiesenen Einkünften.
Orden dieser Art sind mit dem Aufstieg einer Dynastie verbunden
und belegen gleichermaßen Familien- und Landesgeschichte.
Kurfürst Friedrich (III.) von Brandenburg stiftete am
17. Januar 1701, dem Tage vor seiner Königskrönung,
den Hohen Orden vom Schwarzen Adler, im Sprachgebrauch meistens
Schwarzer-Adler-Orden genannt (Abb. 1). Er war der höchste
preußische Orden und bestand bis zum Ende der Monarchie
im Jahr 1918. Bei Hausorden handelt es sich in der Regel um
einklassige Auszeichnungen, für die der regierende Fürst
erblich die Großmeisterwürde innehatte. Die Prinzen
des regierenden Hauses waren geborene Mitglieder, die bei
der in den Statuten festgelegten Mitgliederzahl nicht mitgezählt
wurden. Grundvoraussetzung für eine Aufnahme war prinzipiell
adlige Herkunft. Der statutenbedingte Nachweis darüber
konnte nach dem Alter des Adels der Familie oder nach der
väterlichen und mütterlichen Abstammung festgelegt
sein. Eine Aufnahme ging einher mit der Akzeptierung von Regeln
und Pflichten, über die ebenfalls die Statuten Auskunft
geben. Die Inhalte orientierten sich an landesherrlichen Gesichtspunkten.
Treue zum Herrscherhaus galt als grundlegende Verpflichtung.
Zu den Rechten zählten unter anderen der Zutritt am Hof,
die Gewährung von Audienzen beim Landesherrn, Pensionszahlung
und Gelddotationen. Zu den Pflichten gehörten das ständige
Tragen des Ordenszeichens in der Öffentlichkeit, die
Teilnahme an Ordenssitzungen und -festen.
Äußere Zeichen von Hausorden sind die Insignien,
die in der Regel aus dem Ordenskreuz (Ordenszeichen oder Kleinod),
dem Ordensstern (Bruststern), der Schärpe, der Ordenskette
(Kollane) und einer Ordenstracht bestehen. Die äußeren
Zeichen entsprechen in ihrer Gestaltung dem Zeitgeschmack
und bringen durch Devisenwahl und Symbolik den Anspruch des
Stifters zum Ausdruck. Voraussetzung für ihren künstlerischen
Wert war eine ausgezeichnete handwerkliche Meisterschaft der
Juweliere, Medailleure und Emailmaler.
Hausorden sind als Orden innerhalb weltlicher Ritterorden
zu werten. Sie markieren jedoch durchaus die Grenze am Übergang
der Orden von Personengemeinschaften zu Insignien für
Verdienste.
Zu den bedeutenden Hausorden zählen unter anderen:
-Seraphinen-Orden, gestiftet um 1260-1285 durch Magnus I.,
König von Schweden (Abb. 2)
-Hausritterorden vom heiligen Hubertus, gestiftet 1444 und
dann erneuert 1708 durch Max Joseph, Kurfürst von der
Pfalz und Bayern (Abb. 3)
-Orden der Distel, gestiftet 1540 durch Jakob V., König
von Schottland
-St.-Andreas-Orden, gestiftet 1698 durch Peter I., Zar von
Rußland (Abb. 4)
-Hoher Orden vom Schwarzen Adler, gestiftet 1701 durch Friedrich
(III.), Kurfürst von Brandenburg (für das Königreich
Preußen) (Abb. 1)
-Hausorden der Treue, gestiftet 1715 durch Karl Wilhelm, Markgraf
zu Baden-Durlach
-Orden vom Goldenen Löwen, gestiftet 1770 durch Friedrich
II., Landgraf zu Hessen-Kassel
-Orden der Rautenkrone, gestiftet 1807 durch Friedrich August
(I.), König von Sachsen (Abb. 5)
-St.-Georgs-Orden, gestiftet 1839 durch Ernst I. August, König
von Hannover (Abb. 6)