Deutschland: 1871–1914 | 1914–1918 | 1918–1933 | 1933–1945 | 1945–1970 | 1970–1989 | 1989–2009
Frankreich: 1871–1914 | 1914–1918 | 1918–1940 | 1940–1945 | 1945–1970 | 1970–1983 | 1983–2009
Während des wirtschaftlichen Aufschwungs in den 1950er Jahren wuchs der Bedarf an Industriearbeitern in der Bundesrepublik. Die Bundesregierung schloss deshalb Anwerbeabkommen mit Italien, Spanien, Griechenland, der Türkei und Jugoslawien ab. Bis zum Anwerbestopp 1973 kamen etwa 14 Millionen Arbeitskräfte nach Deutschland, etwa 11 Millionen von ihnen kehrten wieder zurück.
Der Begriff »Gastarbeiter« wurde in der öffentlichen Diskussion erst seit Mitte der 1960er Jahre verwendet. Er beinhaltete auch eine berufliche und soziale Klassifizierung, die vor allem ungelernte und flexibel einsetzbare Arbeitskräfte meinte. In den 1960er Jahren galt das Bild des »singenden Südländers« als Ausdruck des Wirtschaftswunders. Anfang der 1970er Jahre berichteten die Medien zunehmend über die Migranten aus der Türkei und schürten dabei häufig Ängste vor »Überfremdung«. Da die Bundesrepublik nach ihrem gesellschaftlichen Verständnis kein Einwanderungsland, sondern Gastland war, setzte die Regierung keine Integrationspolitik um.
Seit Mitte der 1960er Jahre beschäftigte auch die DDR auf Basis bilateraler Vereinbarungen »Vertragsarbeiter« aus anderen sozialistischen Staaten in der Industrie. Neben Ungarn und Polen kamen vor allem Vietnamesen und Mosambikaner in das Land. Die Zahl der Vertragsarbeiter stieg Mitte der 1980er Jahre auf die vergleichsweise kleine Zahl von etwa 94 000 an.