Die Erfassung des Einzelnen wurde auch
im Arbeitsleben angestrebt. Der Besitz eines sogenannten Arbeitsbuchs,
in dem alle verpflichtenden Arbeitsdienste wie Landjahr oder Reichsarbeitsdienst
eingetragen wurden, war obligatorisch. Ohne Arbeitsbuch durfte
niemand beschäftigt werden. Ein Ausscheren oder eine Verweigerung
dieser Kontrollmechanismen war kaum möglich. Der Zugriff
verschärfte sich während des Krieges weiter, als viele
Frauen und Männer zur Arbeit in "kriegswichtigen Betrieben"
dienstverpflichtet wurden.
1933 wurden die Gewerkschaften von den Nationalsozialisten
zerschlagen, das gesamte Gewerkschaftsvermögen beschlagnahmt
und die Gewerkschaftsführer verhaftet. An ihre Stelle trat
die "Deutsche Arbeitsfront" (DAF). Die DAF besaß
allerdings keinerlei Rechte zum Abschluß von Tarifverträgen
oder zur Regelung von Arbeits- und Urlaubszeiten. Ihre Aufgabe
war einzig die politische Schulung und Erziehung der Arbeiterschaft.
Arbeitgeber waren ebenso wie Arbeitnehmer in der DAF organisiert.
Dennoch war die Deutsche Arbeitsfront eine
ausgesprochene Massenorganisation: 1939 zählte sie dreißig
Millionen Mitglieder. Die Mitgliedschaft wurde mehr oder weniger
erzwungen; eine Nichtmitgliedschaft konnte eine Kündigung
nach sich ziehen.
Die Freizeitorganisation
"Kraft durch Freude" wurde von der DAF geführt.
Auch das war sicherlich ein Grund für die hohen Mitgliederzahlen.