Nationalsozialismus
Zeughaus Berlin, 26. März - 15. Juni 1993
 
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Prolog Geburt und Taufe Einschulung
Hitlerjugend Konfirmation

Pflichtjahr

Lehre Reichsarbeitsdienst Wehrpflicht
Ehe und Familie Arbeit und Arbeitsjubiläen Tod

Katalog

Vorwort
Einführung

Deutschland um 1900

Nationalsozialismus


Aufsätze



Ausstellungsarchitektur



Besucherreaktionen



Virtueller Spaziergang



Ausstellungsgrundriss



Weitere Informationen


 

Mit einem Gesetz aus dem Jahr 1935 wurde die Allgemeine Wehrpflicht, die während der Weimarer Republik abgeschafft war, wieder eingeführt. Damit bestand für alle Männer ab dem 18. Lebensjahr die Verpflichtung zum Wehrdienst. Eine Verweigerung war nicht möglich.

Ausgeschlossen von der Wehrpflicht wurde, wer als wehrunwürdig galt. Dazu konnten beispielsweise Zuchthausstrafen oder die Aberkennung der bürgerlichen Rechte führen. Ausnahmen gab es in einzelnen Fällen auch aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen.

Alle 18jährigen wurden gemustert. Nach der Vollendung ihres 20. Lebensjahres mußten die Wehrpflichtigen für zwei Jahre den aktiven Dienst in der Wehrmacht ableisten. Während des Krieges verschärften sich die Bestimmungen:

Es wurden zum Ende des Krieges hin nahezu ausnahmslos alle Männer zum Wehrdienst eingezogen.

Mit Beginn seiner Dienstzeit wurde der Soldat auf den sogenannten Führereid verpflichtet:

"Der deutsche Soldat schwört: Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, daß ich dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, dem Obersten Befehlshaber der Wehrmacht, unbedingten Gehorsam leisten und als tapferer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen."

Exponate
             
 
 
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