Mit einem Gesetz
aus dem Jahr 1935 wurde die Allgemeine Wehrpflicht, die während
der Weimarer Republik abgeschafft war, wieder eingeführt.
Damit bestand für alle Männer ab dem 18. Lebensjahr
die Verpflichtung zum Wehrdienst. Eine Verweigerung war nicht
möglich.
Ausgeschlossen von der Wehrpflicht wurde,
wer als wehrunwürdig galt. Dazu konnten beispielsweise Zuchthausstrafen
oder die Aberkennung der bürgerlichen Rechte führen.
Ausnahmen gab es in einzelnen Fällen auch aus gesundheitlichen
oder religiösen Gründen.
Alle 18jährigen wurden gemustert. Nach
der Vollendung ihres 20. Lebensjahres mußten die Wehrpflichtigen
für zwei Jahre den aktiven Dienst in der Wehrmacht ableisten.
Während des Krieges verschärften sich die Bestimmungen:
Es wurden zum Ende des Krieges hin nahezu
ausnahmslos alle Männer zum Wehrdienst eingezogen.
Mit Beginn seiner Dienstzeit wurde der Soldat
auf den sogenannten Führereid verpflichtet:
"Der deutsche
Soldat schwört: Ich schwöre bei Gott diesen heiligen
Eid, daß ich dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes,
Adolf Hitler, dem Obersten Befehlshaber der Wehrmacht, unbedingten
Gehorsam leisten und als tapferer Soldat bereit sein will, jederzeit
für diesen Eid mein Leben einzusetzen."