Zwischen dem Ende der Schulzeit und dem
Eintritt in die Lehre oder in das Berufsleben führte der
Staat 1938 mit der "Anordnung zur Durchführung des Vierjahresplans
über den verstärkten Einsatz weiblicher Arbeitskräfte
in der Land- und Hauswirtschaft" für alle Frauen unter
25 Jahren das Pflichtjahr ein.
Ausgenommen waren verheiratete Frauen mit
Kindern und Frauen, die ohnehin einen Beruf in diesen Bereichen
der Land- oder Hauswirtschaft ausübten. Eine Bescheinigung
über das abgeschlossene Pflichtjahr mußte im Arbeitsbuch
eingetragen werden.
Die Frauen und Mädchen sollten während
ihres Pflichtjahres auf ihre künftige Rolle als Hausfrau
und Mutter vorbereitet werden. Gleichzeitig dienten sie zur Entlastung
in Haushalten, in denen es aufgrund des Krieges an Arbeitskräften
mangelte; dies galt besonders in der Landwirtschaft.