Ein Jugendlicher
schloß während des Dritten Reiches seine Schulausbildung
fast immer mit einem Volksschulabschluß nach der 8.
Klasse ab. 1937/38 beendeten von 1,06 Millionen Schulentlassenen
920.000 die Schule mit einem Volksschulabschuß und nur 36.000
mit dem Abitur. 1937 betrug der Anteil von Jugendlichen zwischen
16 und 19 Jahren, die eine höhere Schule besuchten, insgesamt
3,4 Prozent. Drei Viertel der Volksschulabgänger begann nach
der Schule eine Lehre. 25 Prozent der Absolventen nahmen allerdings
- wie auch schon zur Jahrhundertwende - eine Arbeit als ungelernte
oder angelernte Kräfte auf.
Innerhalb der Ausbildung von Facharbeitern
wurde während des Dritten Reiches eine Vereinheitlichung
und Systematisierung erreicht. Die Industriefacharbeiterprüfung
wurde der Gesellenprüfung des Handwerks gleichgesetzt. Seit
1938 konnten eigene Körperschaften der Industrie Lehrverhältnisse
abschließen und Prüfungen abnehmen. Gleichzeitig wurde
1938 mit dem Reichsschulpflichtgesetz die Schulpflicht formalisiert.
Die Schulpflicht - und damit auch die Berufsschulpflicht - erstreckte
sich nun bis zum 18. Lebensjahr. Damit dehnte sich auch die Jugendphase
eines jungen Arbeiters aus.
Die Industriebetriebe und ihre Lehrwerkstätten
erlebten durch die Rüstungsaufträge einen großen
Aufschwung. Von 1932/33 bis 1933/34 hatten sich die offenen Lehrstellen
in der Eisen- und Metallerzeugung und -verarbeitung (darunter
fallen u.a. Schlosser und Dreher) beinahe verdoppelt. 1940 waren
42 Prozent aller männlichen Lehrstellenbewerber in einen
eisen- und metallerzeugenden Betrieb vermittelt worden.
Bei den weiblichen Lehrstellenbewerberinnen
stiegen die kaufmännischen, Büro- und Verwaltungsberufe
(darunter fallen u.a. Kontorpersonal u. Verkäuferinnen) von
1933/34 bis 1940 stark an. Gefolgt wurde die kaufmännische
Ausbildung bei den Mädchen von einer Ausbildung im Bereich
"Häusliche Dienste" und im Bekleidungsgewerbe.
Der Anteil der Mädchen in kaufmännischen Berufen betrug
1940 72,2 Prozent; dieser Anstieg begründete sich u.a. durch
die fehlenden männlichen Bewerber, die zur Wehrmacht eingezogen
worden waren.