Ab 1935 wurde
die Teilnahme am Reichsarbeitsdienst (RAD) für alle männlichen
und weiblichen Arbeitskräfte im Alter von 18 bis 25 Jahren
Pflicht. Für den Ausbau des weiblichen Arbeitsdienstes fehlten
zunächst die finanziellen Mittel, um Lager ausstatten und
Personal einstellen zu können. Erst ab 1939 wurden daher
Mädchen zum Dienst verpflichtet.
Der "Reichsarbeitsdienst der weiblichen
Jugend" spielte gegenüber dem "Reichsarbeitsdienst
der männlichen Jugend" eine geringere Rolle. 1934 nahmen
beispielsweise nur 7347 "Arbeitsmaiden" am Arbeitsdienst
teil, dagegen waren es bei den "Arbeitsmännern"
220 000.
Der RAD hatte den Auftrag, gemeinnützige
Projekte zu unterstützen. Die männlichen Angehörigen
halfen besonders bei Entwässerungsarbeiten und beim Bau der
Autobahnen. Der Einsatz der Mädchen im weiblichen Arbeitsdienst
erfolgte fast ausschließlich in der Landwirtschaft. Hier
halfen die Mädchen bei der Garten- und Feldarbeit, bei der
Hausarbeit, der Versorgung des Kleinviehs, beim Melken und bei
der Beaufsichtigung der Kinder.
Der RAD sollte zur Erziehung der Arbeitsmoral
dienen und dazu beitragen, Klassengegensätze aufzuheben (Motto
des RAD: "Arbeit für Dein Volk adelt Dich selbst").
Ideologisch überhöht wurde das klassenlose Leben in
der Gemeinschaft sowie die befriedigende Wirkung von harter körperlicher
Arbeit; letzteres wurde von manchen Jugendlichen aus höheren
Schichten während ihrer Zeit beim RAD immer wieder betont.
Gedacht war der Arbeitsdienst aber vor allem für arbeitslose
Jugendliche, die keine Lehrstelle oder keinen Arbeitsplatz nach
der Schulausbildung gefunden hatten.
Während
des Krieges wurden die Dienstzeiten der Mitglieder des RAD mehrmals
verlängert. Im Zuge eines sechsmonatigen Kriegshilfsdienstes
wurden die Frauen in Dienststellen der Wehrmacht, Behörden,
Krankenhäusern, Verkehrs- und Rüstungsbetrieben eingesetzt.
Später wurden die Mädchen zum Kriegsdienst im Flugmeldedienst
bei der Luftwaffe oder bei der Flak abkommandiert. Die Männer
waren direkt der Wehrmacht unterstellt.