Nationalsozialismus
Zeughaus Berlin, 26. März - 15. Juni 1993
 
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Prolog Geburt und Taufe Einschulung
Hitlerjugend Konfirmation

Pflichtjahr

Lehre Reichsarbeitsdienst Wehrpflicht
Ehe und Familie Arbeit und Arbeitsjubiläen Tod

Katalog

Vorwort
Einführung

Deutschland um 1900

Nationalsozialismus


Aufsätze



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Virtueller Spaziergang



Ausstellungsgrundriss



Weitere Informationen


 

Ab 1935 wurde die Teilnahme am Reichsarbeitsdienst (RAD) für alle männlichen und weiblichen Arbeitskräfte im Alter von 18 bis 25 Jahren Pflicht. Für den Ausbau des weiblichen Arbeitsdienstes fehlten zunächst die finanziellen Mittel, um Lager ausstatten und Personal einstellen zu können. Erst ab 1939 wurden daher Mädchen zum Dienst verpflichtet.

Der "Reichsarbeitsdienst der weiblichen Jugend" spielte gegenüber dem "Reichsarbeitsdienst der männlichen Jugend" eine geringere Rolle. 1934 nahmen beispielsweise nur 7347 "Arbeitsmaiden" am Arbeitsdienst teil, dagegen waren es bei den "Arbeitsmännern" 220 000.

Der RAD hatte den Auftrag, gemeinnützige Projekte zu unterstützen. Die männlichen Angehörigen halfen besonders bei Entwässerungsarbeiten und beim Bau der Autobahnen. Der Einsatz der Mädchen im weiblichen Arbeitsdienst erfolgte fast ausschließlich in der Landwirtschaft. Hier halfen die Mädchen bei der Garten- und Feldarbeit, bei der Hausarbeit, der Versorgung des Kleinviehs, beim Melken und bei der Beaufsichtigung der Kinder.

Der RAD sollte zur Erziehung der Arbeitsmoral dienen und dazu beitragen, Klassengegensätze aufzuheben (Motto des RAD: "Arbeit für Dein Volk adelt Dich selbst"). Ideologisch überhöht wurde das klassenlose Leben in der Gemeinschaft sowie die befriedigende Wirkung von harter körperlicher Arbeit; letzteres wurde von manchen Jugendlichen aus höheren Schichten während ihrer Zeit beim RAD immer wieder betont. Gedacht war der Arbeitsdienst aber vor allem für arbeitslose Jugendliche, die keine Lehrstelle oder keinen Arbeitsplatz nach der Schulausbildung gefunden hatten.

Während des Krieges wurden die Dienstzeiten der Mitglieder des RAD mehrmals verlängert. Im Zuge eines sechsmonatigen Kriegshilfsdienstes wurden die Frauen in Dienststellen der Wehrmacht, Behörden, Krankenhäusern, Verkehrs- und Rüstungsbetrieben eingesetzt. Später wurden die Mädchen zum Kriegsdienst im Flugmeldedienst bei der Luftwaffe oder bei der Flak abkommandiert. Die Männer waren direkt der Wehrmacht unterstellt.

Exponate
       
       
 
           
 
 
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