Ein Paar, das in der Zeit des Nationalsozialismus heiraten wollte,
sah sich vielfältigen Eingriffen von seiten des Staates gegenüber.
Trotzdem blieb die Eheschließung auch im Dritten Reich für
den Durchschnittsbürger weitgehend eine Privatangelegenheit.
Die offizielle Propaganda wollte die Frau
gänzlich aus dem öffentlichen Leben und der Berufstätigkeit
ausschließen und sie wieder ganz auf ihre sogenannten natürlichen
Aufgaben als Ehefrau und Mutter verpflichten, Neue Formen des
partnerschaftlichen Zusammenlebens, wie sie noch in der Weimarer
Republik diskutiert worden waren, wurden als "widernatürlich"
angesehen.
Neben der Festlegung
der Frauen auf ihre traditionellen Aufgaben und den Maßnahmen
zur Erhöhung der Geburtenzahlen (s.o.) installierten die
Nationalsozialisten eine Trennung zwischen erwünschten Ehen
und deren Nachwuchs und unerwünschten Ehen. So gab es auf
der einen Seite eine Förderung von sogenannten erbgesunden
Personen und deren Kindern und auf der anderen Seite das Verbot
der Eheschließung für bestimmte Personengruppen bis
hin zu deren Unfruchtbarmachung. Hinzu kam eine strenge Gesetzgebung,
die Ehen zwischen Juden und Nicht-Juden verbot und unter Strafe
stellte.