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Die "Olmützer Punktation" 1850

Otto Theodor von Manteuffel, 1851

Nach intensiven Verhandlungen unterschrieben der österreichische Kanzler Felix Fürst zu Schwarzenberg (1800-1852) und der preußische Ministerpräsident Otto Freiherr von Manteuffel (1805-1882) am 29. November 1850 in der mährischen Stadt Olmütz eine Punktation. In diesem Vorvertrag gab Preußen jegliche Unionspläne unter dem Vorbehalt auf, dass eine Bundesreform während den Dresdener Ministerialkonferenzen beraten werden sollte. Berlin verpflichtete sich ferner, die Durchführung der Bundesintervention in Kurhessen zu gestatten sowie eine gemeinsame Lösung der schleswig-holsteinischen Frage durch die deutschen Regierungen in der Bundesversammlung zu akzeptieren.

 

Mit der "Olmützer Punktation" verzichtete der preußische König Friedrich Wilhelm IV. auf die von ihm angestrebte Lösung der "Deutschen Frage" durch die Gründung eines kleindeutschen Verfassungsstaats. Auch erkannte er die Bundesversammlung in Frankfurt, in der Österreich den alleinigen Vorsitz führte, als zentrales Entscheidungsgremium des wiederhergestellten Deutschen Bundes an. Das Eingeständnis der politischen Niederlage gegenüber Österreich löste im machtbewussten Preußen eine erregte Debatte aus. Schützend stellte sich der junge Abgeordnete Otto von Bismarck im preußischen Landtag vor die Regierung und verteidigte in seiner "Olmütz-Rede" deren Vorgehen. Zugleich formulierte er mit der selbstbewussten Forderung nach voller Parität Preußens mit Österreich im Deutschen Bund das Ziel seiner späteren Politik.

Johannes Leicht
23. Juni 2010

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