Der spätere König Wilhelm I., seit 1858 Regent für seinen geistig erkrankten Bruder Friedrich Wilhelm IV., ließ 1860 einen Gesetzentwurf zu einer umfassenden Heeresreform ins preußische Abgeordnetenhaus einbringen. Die zweite Kammer des preußischen Landtags bewilligte die dafür notwendige Erhöhung der Haushaltsmittel nur unter Vorbehalt. Nach den preußischen Landtagswahlen vom Dezember 1861, aus denen die linksliberale Deutsche Fortschrittspartei als deutlicher Gewinner hervorging, lehnte das Abgeordnetenhaus weitere Kompromisse in der Heeresreformfrage ab. In den Folgejahren verweigerte es die Zustimmung zum Militäretat. Der Heereskonflikt entwickelte sich zu einem schweren Verfassungskonflikt: Es ging nicht mehr nur um die Finanzierung der Heeresreform, sondern um die Machtverteilung zwischen Krone und Parlament in Preußen.
Auf dem Höhepunkt der verfahrenen Situation berief Wilhelm I. 1862 den konservativen Otto von Bismarck zum preußischen Ministerpräsidenten. Bismarck vertrat die Auffassung, dass bei einem von der Verfassung nicht geregelten Streitfall zwischen Parlament und Regierung letztere befugt sei, nach eigenem Ermessen zu handeln. Seine Durchsetzung der Heeresreform ohne parlamentarische Zustimmung führte zur weiteren Verschärfung des Konflikts und ließ eine einvernehmliche Lösung in weite Ferne rücken. Erst die militärischen Erfolge im Deutsch-Dänischen Krieg 1864 und im Deutschen Krieg 1866 sowie Bismarcks wachsender Rückhalt in der Bevölkerung führten zum Bruch der liberalen Opposition. Der preußische Verfassungskonflikt endete im September 1866 mit der Annahme einer Indemnitätsvorlage durch das Abgeordnetenhaus, das alle preußischen Heeresausgaben rückwirkend billigte.