Mit Inkrafttreten des "Gesetzes betreffend die Ertheilung der Indemnität in Bezug auf die Führung des Staatshaushalts vom Jahre 1862 ab und die Ermächtigung zu den Staatsausgaben für das Jahr 1866" endete der preußische Heeres- und Verfassungskonflikt. Der von Ministerpräsident Otto von Bismarck eingebrachten Indemnitätsvorlage stimmte das Abgeordnetenhaus am 3. September 1866 mit deutlicher Mehrheit zu. Damit wurden die Militärausgaben der vorherigen Jahre nachträglich gebilligt und dem Kabinett, das seit 1862 ohne einen vom Parlament genehmigten Haushalt regiert hatte, die gewünschte Indemnität erteilt.
Als Entgegenkommen an die Liberalen räumte Bismarck mit der Indemnitätsvorlage zugleich ein, die preußische Verfassung gebrochen zu haben und zukünftig das in der Verfassung verankerte Budgetrecht des Landtags ausdrücklich anzuerkennen. Erst durch die Annahme des nur vier Artikel umfassenden Gesetzentwurfs war die Rückkehr zu einer verfassungsgemäßen Regierungsarbeit möglich. Zugleich hatte der Kompromiss große Auswirkungen auf das preußische Parteienspektrum: Die beiden neu entstandenen bürgerlichen Parteien, die Freikonservative Partei und die Nationalliberale Partei, zählten bis in die 1870er Jahre zu den wichtigsten Unterstützern der Politik Bismarcks auch im Kaiserreich.