Bundesrepublik Deutschland
Zeughaus Berlin, 26. März - 15. Juni 1993
 
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Eine solide Ausbildung gilt in der Bundesrepublik als wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen beruflichen Werdegang des Einzelnen und als Basis einer florierenden Wirtschaft. Das Standes- und Selbstbewußtsein der Angehörigen der verschiedenen Berufe beruht nicht zuletzt auf der Tradition einer geschätzten und anerkannten Lehr- und Ausbildungszeit.

Mit dem Berufsbildungsgesetz von 1969, in dem eine einheitliche Regelung der Berufsbildung getroffen wurde, wurde die Bezeichnung "Lehrling" durch die neutraler klingende Bezeichnung "Auszubildender" ersetzt. Die Veränderung der Begriffe sollte ein neues, demokratischeres, weniger abhängiges Verhältnis vom "Lehrherrn", der jetzt der "Ausbildende" hieß, signalisieren.

Die Zahl der Auszubildenden betrug 1985 in der Bundesrepublik 1,83 Millionen. 1966 waren 56,5 Prozent der Lehrlinge in einem Ausbildungsverhältnis im Handel oder in der Industrie beschäftigt gewesen. 1985 war der Anteil auf 47 Prozent gesunken. Im Handwerk stieg der Prozentsatz der Auszubildenden in den gleichen Jahren von 34 auf 37,5 Prozent. Die Ausbildung von Lehrlingen blieb also auch im Handwerk relativ konstant. Der Anteil von Jugendlichen, die eine Lehre im öffentlichen Dienst oder in der Landwirtschaft machen, ist nur gering.

In Hinblick auf eindeutig faßbare Stationen im Leben bilden Anfang und Ende der Lehrzeit noch immer Markierungspunkte, wenn auch der Eintritt in die Lehre nicht mehr den Eintritt ins Erwachsenenalter bezeichnet. In manchen Handwerkerinnungen werden alte Traditionen, die den Übergang in einen neuen Status begleitet hatten, wieder belebt. Dazu gehört beispielsweise das "Gautschen" der Drucker. Der angehende Geselle wird in einen Wasserbehälter getaucht, und anschließend erhält er den Gautschbrief, womit er in die Gilde aufgenommen wird.

Exponate

       
       
       
             
 
 
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