Mit dem Wehrpflichtgesetz von 1956 wurde
die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen Bürger
der Bundesrepublik eingeführt. Seit Mitte 1989 beträgt
der Grundwehrdienst 12 Monate, davor betrug er 15 Monate.
Für einen jungen Mann bedeutet die
Einberufung zur Bundeswehr, seine gewohnte Umgebung verlassen
zu müssen und in eine von Befehl und Gehorsam bestimmte Männerwelt
einzutreten. Ein bis dahin kaum gekanntes Verhältnis von
Untergebenen und Befehlenden bestimmt nun seinen reglementierten
Alltag, der von dem Einüben soldatischer Umgangsformen und
Disziplin sowie von der Vorbereitung auf einen möglichen
kriegerischen Ernstfall bestimmt wird.