Der eindeutige Übergang eines Jugendlichen zum Erwachsenen
läßt sich gegenwärtig nur schwer bestimmen. Zwar
gibt es noch immer deutliche Einschnitte im Leben, wie beispielsweise
eine Heirat oder das erste Kind, aber ihre Verbindlichkeit und
Ausschließlichkeit für den Lebensweg des Einzelnen
haben diese Stationen eingebüßt.
Hinzu kommt, daß sich die Ausbildungszeiten
vieler Jugendlicher verlängert haben. Der akademische Ausbildungsweg
eines Jugendlichen ist möglicherweise erst mit dem Erreichen
des 30. Lebensjahres abgeschlossen. Ist dieser Dreißigjährige
nun mit dem Abschluß seiner Ausbildung erwachsen? Oder war
er es schon als 25jähriger, der begann, einen eigenen Hausstand
zu führen? Wenn wirtschaftliche Unabhängigkeit als Hauptindikator
für Erwachsensein gilt, dann werden heute viele Jugendliche
mit einer Hochschulausbildung erst sehr spät erwachsen.
Unabhängig
von der Verschiebung der Grenze zwischen jung sein und erwachsen
sein gibt es nach wie vor wichtige Schritte auf dem Weg zum Erwachsenwerden.
Wichtige Voraussetzung ist die Volljährigkeit, die laut Bürgerlichem
Gesetzbuch mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres eintritt
und dem Jugendlichen u.a. die "unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
sowie Ehemündigkeit" mit dem gleichzeitigen Ende der
"elterlichen Gewalt" zuspricht. Darüber hinaus
sind der nun ohne Einwilligung der Eltern mögliche Auszug
aus dem Elternhaus in eine eigene Wohnung und der Erwerb des Führerscheins
wichtige Meilensteine.